Koblenz. Der Streit um Pflichtbeiträge bei den Industrie- und Handelskammern (IHK) geht nach einem spektakulären Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz nun am 23. September in die zweite Runde: Die IHK Koblenz wehrt sich vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) gegen das Urteil, wonach sie einem Mitglied einen zu hohen Pflichtbeitrag abverlangt hat.
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Von unserer Redakteurin Ursula Samary
Nach der Einschätzung des Verwaltungsgerichts, das die Finanzen für die Jahre 2005 und 2008 untersuchte, hatte die IHK eine „unzulässige Vermögensbildung“ betrieben. Die Höhe der Rücklagen habe den eingeforderten Beitrag nicht mehr rechtfertigt.