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Koblenz/Trier
Auf Facebook nach Gast gefahndet: Bordellchef bekommt keine Entschädigung von Stinkbombenwerfer

Koblenz/Trier - Ein Bordellbetreiber fahndet erfolgreich auf Facebook nach einem Stinkbombenwerfer in seinem Etablissement - und bekommt doch jetzt nicht das Geld, das ihm als Wiedergutmachung zugesichert worden ist. Die Veröffentlichung der Bilder des Gastes ist das Problem, so das OLG.

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Von unserem Redakteur Lars Wienand Sogar per Notar hatten Gast und Bordellbetreiber geklärt: Der Mann zahlt 12.000 Euro, weil er aus Unzufriedenheit über einen früheren Besuch zwei Mal in dem Trierer Rotlichtbetrieb Stinkbomben geworfen und damit das Geschäft für mehrere Tage verdorben hat.