">
Koblenz/Trier
Auf Facebook nach Gast gefahndet: Bordellchef bekommt keine Entschädigung von Stinkbombenwerfer

Nicht "open": Ein Bordell in Trier musste nach Stinkbombenattacken mehrere Tage schließen. Der Täter wurde per Faceboofahndung ermittelt, muss aber für den Schaden nicht aufkommen. 

Koblenz/Trier - Ein Bordellbetreiber fahndet erfolgreich auf Facebook nach einem Stinkbombenwerfer in seinem Etablissement - und bekommt doch jetzt nicht das Geld, das ihm als Wiedergutmachung zugesichert worden ist. Die Veröffentlichung der Bilder des Gastes ist das Problem, so das OLG.

Lesezeit 2 Minuten
Von unserem Redakteur Lars Wienand Sogar per Notar hatten Gast und Bordellbetreiber geklärt: Der Mann zahlt 12.000 Euro, weil er aus Unzufriedenheit über einen früheren Besuch zwei Mal in dem Trierer Rotlichtbetrieb Stinkbomben geworfen und damit das Geschäft für mehrere Tage verdorben hat.

Wählen Sie Ihr Abo und lesen Sie weiter:

Bildschirm und Smartphone Zugriff auf alle Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen 4 Wochen
für 
0,99 € testen
Bildschirm und Smartphone
Zugriff auf alle
E-Paper Ausgaben und Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen
4 Wochen
gratis testen

Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden