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Neuwieder Landrat erhofft sich vom Verfassungsgericht klare Signale ans Land

Kreis Neuwied/Koblenz - Reicht das Geld von Mainz aus, damit die Kommunen vor allem die stark steigenden Sozialausgaben bestreiten können. Und ist die Höhe der Zahlungen verfassungskonform? Diese Fragen stehen für den Verfassungsgerichtshof (VGH) Rheinland-Pfalz im Mittelpunkt bei der Prüfung des kommunalen Finanzausgleichs, gegen den der hoch verschuldete Kreis Neuwied geklagt hat. „Dabei begeben sich die Verfassungsrichter auf eines der steinigsten Terrains überhaupt“, erklärte VGH-Präsident Karl-Friedrich Meyer.

Wie zu erwarten war, hat Finanzminister Carsten Kühl in der Verhandlung in Koblenz den Finanzausgleich verteidigt. Dabei verwies er auf die noch größeren Schulden des Landes und die fehlenden „Stellschrauben“ bei den Einnahmemöglichkeiten. Trotzdem seien die Ausgaben für die Kommunen zwischen 2007 und 2012 um 29,4 Prozent gestiegen. Gleichwohl widmet die Landesregierung laut Kühl dem Soziallastenausgleich besonderes Augenmerk: „Der Entschuldungsfonds ist bereits ein Schritt in diese Richtung, der wiederum eine größere Reform des Finanzausgleichs nach sich ziehen wird.“
Der Neuwieder Landrat Rainer Kaul verwies seinerseits auf die desaströse Finanzlage des Kreises und der meisten seiner Kommunen. Diese sei auf „explosionsartige Entwicklung bei den Soziallasten zurückzuführen, die die Zuweisungen des Landes förmlich abgehängt hat“. Kaul unterstrich die Einschätzung des Oberverwaltungsgerichtes, wonach der Finanzausgleich verfassungswidrig ist und betonte noch einmal die nur unzureichend wahrgenommene „Schutzschildfunktion“ des Landes bei Gesetzesentscheidungen in Berlin, die zu Lasten der Kommunen gehen.
Im Verlauf der Verhandlung ließ VGH-Präsident Meyer mehr als einmal durchblicken, wohin die Reise gehen könnte. An die Adresse des Landes richtete er Sätze wie: „Der Soziallastenausgleich muss unbedingt überdacht werden.“ An die Klägerseite gewandt, sagte er etwa: „Wir haben auch keine Lizenz zum Gelddrucken.“ Meyer schloss die Verhandlung sinngemäß so: Die Entscheidung des Gerichts werde weder das Land in einen schockartigen Zustand versetzen, noch die Kommunen mit leeren Händen dastehen lassen.
Am 14. Februar um 11 Uhr will das Gericht in Koblenz seine Entscheidung bekannt geben. Landrat Kaul geht davon aus, dass der VGH „klare Signale“ an das Land senden wird.

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