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Nach Aus für Baugebiet in Großmaischeid läuft Abwicklung des Bebauungsplans

Großmaischeid - Im April hat eine hauchdünne Mehrheit (sieben zu sechs Stimmen) im Großmaischeider Rat die Aufhebung des Bebauungsplans „Auf dem Dörnchen“ beschlossen. Die geringe Baunachfrage, der demografische Wandel, der Plan, erst den Ortskern zu entwickeln, bevor neue Baugebiete erschlossen werden, die Kosten für die Erschließung und der von Bürgern geäußerte Unmut über ein Regenrückhaltebecken – alles das waren damals für die SPD-Fraktion triftige Gründe, diesen Beschluss herbeizuführen, erklärt Ortsbürgermeister Uwe Engel. In Kürze beschäftigt sich der Rat erneut mit dem Thema. Denn es geht darum, die im Aufhebungsverfahren anstehenden Beschluss zur Offenlage und den gewürdigten Anregungen zu fassen.

Schauplatzwechsel: In der Sitzung des Dierdorfer Verbandsgemeinderates ging es jüngst um die Frage, ob die Baugebietsfläche „Auf dem Dörnchen“ infolge des Aufhebungsverfahrens wieder aus dem Flächennutzungsplan herauszunehmen ist oder nicht. Laut Engel gingen die Informationen aus der Kreisverwaltung zunächst in die Richtung, genau das zu tun. Bürgermeister Bernd Benner informierte hingegen im VG-Rat, dass der Kreis inzwischen die Aussage in der Gestalt revidiert hat, dass es nun nicht mehr notwendig sei, das Bauland aus dem Plan zu streichen. Benner sagte dazu sinngemäß: Das spart der VG nicht nur Geld, es wirkt sich auch nicht nachteilig auf das von der Gemeinde Großmaischeid angestrengte Aufhebungsverfahren aus.“
Der Rat votierte schließlich dafür, den Punkt „Änderung Flächennutzungsplan“ von der Tagesordnung zu nehmen. Engel wiederum ließ protokollieren, dass er diese Aussage des Kreises gerne schriftlich haben möchte, um im Hinblick auf zwei anhängige Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht nicht auf Sand zu bauen.
Kehren wir wieder zurück nach Großmaischeid: Besagte Verfahren laufen noch. Engel rechnet für Mitte Februar mit den Richtersprüchen. Kläger sind zwei Grundstückseigentümer, die anders als etwa fünf andere Widerspruchsführer die Justiz eingeschaltet haben, um gegen den Aufhebungsbeschluss vorzugehen. Dabei geht es laut Engel in erster Linie um Entschädigungszahlungen. In dem einen Fall habe jemand Wiesenfläche aufgekauft in der Hoffnung, dass dort später Bauland entstehen werde. Ein anderes Argument würde lauten: Hätten wir das gewusst, hätten wir dort längst eine Feldscheune errichtet.
Sollten die Kläger die Oberhand behalten, müsste wohl eine Entschädigung fließen. Auf das Aufhebungsverfahren hätte die richterliche Entscheidung keinen Einfluss, erklärt Engel. In diesem Zusammenhang erinnert der Ortsbürgermeister daran, dass es bereits vor dem Aufhebungsbeschluss keine Bauanfrage für das gebiet „Auf dem Dörnchen“ mit mehr als 50 Bauplätzen. Engel: „Da hat sich bis heute nicht geändert.“ Dank kommunaler Immobilienbörse habe die Gemeinde jedoch schon einige Grundstücke und Häuser im Ortskern veräußern können. Übrigens: Im Baugebiet „Im Spaniergarten“ gibt es ebenfalls noch „eine Menge“ Bauplätze. Die wollen erst einmal verkauft sein. Doch auch hier herrsche in Sachen Nachfrage Fehlanzeige.
In der Ratssitzung am Donnerstag wird sich zeigen, ob die knappe Mehrheit pro Aufhebung hält. Falls nicht, „wird das Ganze wieder verzögert“, sagt Engel.

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