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Bauwillige Großmaischeider wundern sich über Äußerungen des Ortsbürgermeisters

Großmaischeid -  Die Befürworter des Baugebietes „Auf dem Dörnchen“ in Großmaischeid blicken erwartungsvoll nach Koblenz. Denn dort verhandelt das Oberverwaltungsgericht (OVG) am Dienstag, 14. Februar, aufgrund einer sogenannten Fortsetzungsfeststellungsklage die Frage, ob der Gemeinderat Großmaischeid die Veränderungssperre und die Aufhebung des Bebauungsplanes „Auf dem Dörnchen“ im April 2011 beschließen durfte oder nicht. Aus Sicht der klagenden Dörnchenbefürworter Hermann und Katharina Schäfer war das der einzige Weg, um gegen das Aus für das Baugebiet vorzugehen. Der Gemeinderat hatte das übrigens kurz nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz beschlossen.

Hintergrund: Das Verwaltungsgericht hat im April 2011 Hermann Schäfer Recht gegeben und dessen Untätigkeitsklage für zulässig erklärt. Gleichzeitig verpflichteten die Richter den beklagten Kreis Neuwied, dem Kläger einen Bauvorbescheid für den Bau eines Einfamilienhauses zu erteilen, weil die Gemeinde Großmaischeid in der Erschließungspflicht stehe.
Der Vorbescheid war Schäfer im Oktober 2010 versagt geblieben, obwohl das Baugebiet im Flächennutzungsplan ausgezeichnet war, ein gültiger Bebauungsplan bestand und sogar schon die Umlagemodalitäten für die Erschließung vom Rat beschlossen waren. Außerdem waren aus der Gemeindekasse bereits 150 000 Euro an Planungskosten geflossen und Bauwillige, die ihre eigenen wirtschaftliche Planungen darauf abgestimmt hätten, sind schon seit Jahren darauf vertröstet worden, dass es bald losgehen würde, wie Katharina Schäfer der RZ erklärt.
Familie Schäfer und weitere Dörnchen-Befürworter, die sich nach elf Jahren Wartezeit verschaukelt vorkommen, waren verwundert über das, was sie am Dienstag im Hinblick auf das anhängige Gerichtsverfahren in der RZ lesen mussten. „Es ist keineswegs so, wie es Ortsbürgermeister Engel darstellt“, erklärt Katharina Schäfer. Es gehe dabei nicht vordergründig um Entschädigungszahlungen. „Wir möchten, dass der Aufhebungsbeschluss zurückgenommen wird, damit gebaut werden kann.“ Schäfer hält angesichts der Argumente der Gegenseite wie etwa demografischer Wandel (mit genau den entgegengesetzten Argumenten hatte die Gemeinde 1999 vehement für das Baugebiet Front gemacht) die Erschließung eines Teilgebietes für akzeptabel. Das hatte die CDU-Fraktion bereits 2010 vorgeschlagen. „Denn anders als Uwe Engel sagt, gibt es sehr wohl Bauvoranfragen“, erklärt Katharina Schäfer. Andere Familien seien aber inzwischen schon weggezogen, weil sie nicht so lange auf eine Entscheidung warten wollten oder konnten.
Doch nicht nur die Befürworter des Baugebietes aus der Bürgerschaft zeigten sich verwundert über die Äußerungen von Engel. Auch die CDU-Fraktion hat einiges ins rechte Licht zu rücken. So betont Dieter Spohr ausdrücklich, dass die Käufer der Wiesengrundstücke keineswegs auf Bauland spekuliert haben. „Der von Uwe Engel gemeinte und ein weiterer Eigentümer haben ihre Grundstücke Monate nach dem Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses vom Juni 1999 als Rohbauland erworben, verbunden mit einer aktenkundigen Bauabsicht.“
Ferner bezeichnet es Spohr als unverfroren und nachweislich falsch, wenn der Ortsbürgermeister behauptet, es habe schon vor dem Aufhebungsbeschluss keine konkreten Bauvoranfragen gegeben: Spohr erklärt: „In den vergangenen Jahren sind aktenkundig zahlreiche offizielle Bauvoranfragen an die Gemeinde gerichtet worden sowie ein formaler Bauantrag an die Verwaltung.“
Die von Engel angeführten freien Bauplätze im „Spaniergarten“ gibt es zweifellos, so Katharina Schäfer, allerdings würden die Preisvorstellungen der Grundstückseigner nicht in die Landschaft und schon gar nicht in die Vorstellungswelt von jungen, bauwilligen Familien passen. Auch Anfragen nach Bauplätzen im Ort hätten wenig Erfolg gebracht: „Meist hieß es, dass man die Bauplätze lieber für den eigenen Nachwuchs aufheben möchte oder keinen Grund zum Verkaufen habe.“
Am heutigen Donnerstag bereits befasst sich der Gemeinderat Großmaischeid mit dem Dörnchen (die RZ berichtete). Der Beschluss zur erneuten Offenlage steht an. Auch das wundert die Befürworter des Baugebietes: „Sollen da schon wieder Fakten geschaffen werden, ehe das Gericht entscheidet?“

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