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Asbach will dem Land die Fernthaler Polizeiwache sponsern

Fernthal/Asbach - Mit einer Zahlung ans Land will Asbach sich den Erhalt der Autobahnpolizei in Fernthal erkaufen.

Verwunderte Gesichter dürfte in wenigen Tagen in Mainz die Lektüre eines Briefes aus Asbach auslösen: In dem Schriftstück aus dem Rathaus der Verbandsgemeinde unterbreitet die Kommune dem Land das Angebot, einen Betrag von 66 578,60 Euro zu überweisen.

Voraussetzung: Die rot-grüne Landesregierung macht die für die zweite Jahreshälfte geplante Schließung der Polizeiautobahnstation (PASt) in Fernthal rückgängig. Mit der freiwilligen Kostenübernahme beschäftigte sich der Verbandsgemeinderat während seiner jüngsten Sitzung.

„Wohlgemerkt – wir wollen nicht die PASt übernehmen“, meinte Käthemarie Gundelach, die den ungewöhnlichen Antrag von CDU und Teilen der FDP begründete. Sie findet, dass 66 500 Euro für die Sicherheit der Menschen der Verbandsgemeinde gut investiert sind. Dass die Wache an der A 3 bald dicht ist, löse nicht nur bei ihr Entsetzen aus, betonte die CDU-Fraktionschefin. „Und wenn ich die Ersparnis sehe, werde ich wütend“, fügte sie hinzu. Denn: Innenstaatssekretärin Heike Raab (SPD) hatte der CDU-Landtagsabgeordneten Ellen Demuth – als Antwort auf deren Kleine Anfrage – die voraussichtliche Einsparung in Höhe von 66 500 Euro genannt. Die Zahl setzt sich zusammen aus nicht fälliger Miete fürs Gebäude an der Autobahnausfahrt Neustadt sowie gesparten Kosten für Heizung, Strom oder Reinigung. Die Schließung bezeichneten CDU und FDP in ihrem Antrag als „unterlassene Hilfeleistung von höchster Stelle“. Schließlich, so sagte Gundelach, hätten die Mitarbeiter der Wache, trotz der vergleichsweise kurzen, aber steigungsreichen Strecke die höchste Unfallhäufigkeit der Dienststellen Montabaur, Mendig, Emmelshausen, Kaisersesch und Fernthal aufzuweisen.
SPD-Fraktionschef Jürgen Jonas warf CDU und FDP vor, mit ihrem Antrag lediglich Populismus betreiben zu wollen und sich zudem eine „bemerkenswerte sprachliche Entgleisung“ zu leisten: „Die unterlassene Hilfeleistung ist ein feststehender Begriff aus dem Strafrecht und in Paragraf 323 c des Strafgesetzbuchs als Straftat nominiert, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr“, erklärte der Sozialdemokrat. „Eine solche unverantwortliche Polemik schriftlich in die Welt zu setzen ist ein ganz schlechter Stil, dient nicht einer sachlichen Argumentation und zeugt von einer Respektlosigkeit gegenüber anderen“, sagte Jonas und fügte hinzu, dass seine Partei mit der Schließung der PASt nicht einverstanden sei. „Wir hätten auf ein anderes Ergebnis gehofft.“

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