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Klage gegen Atomwaffen abgewiesen

Köln/Büchel - Das Kölner Verwaltungsgericht hat die Klage von Elke Koller (Leienkaul/Kreis Cochem-Zell) gegen die Lagerung von Atomwaffen in Deutschland als unzulässig abgewiesen. Nach Ansicht des Gerichtes können allein die für die Außen- und Sicherheitspolitik zuständigen Bundesgremien einschätzen, wie der Frieden zu sichern sei und welche Folgen mit der Stationierung von Atomwaffen verbunden seien. Die Strategie der nuklearen Abschreckung ist nach Ansicht der Kölner Richter zudem völkerrechtlich zulässig. Das Gericht folgte damit dem Antrag des Verteidigungsministeriums.

Elke Koller mit der Klageschrift: "Auf der Fliegerhorst bei Büchel wird internationales Recht außer Kraft gesetzt."
Kevin Rühle

Koller hatte gegen die Bundesrepublik Deutschland geklagt, da ihrer Auffassung nach die Stationierung von Atomwaffen im Land ,wie auch die nukleare Teilhabe, gegen das Völkerrecht verstoßen. Sie begründete dies unter anderem mit der Gefahr von terroristischen Anschlägen. Da sie nur drei Kilometer vom Luftwaffenstützpunkt entfernt lebe, fühle sie sich durch die Atombomben bedroht. Das Gericht sah allerdings Elke Koller in keinen Rechten beeinträchtigt und wies die Klage daher ab.

Enttäuscht zeigte sich davon die Klägerin. "Das Verfahren war offen, von daher ist das Urteil selbst nicht überraschend", meinte sie in einer ersten Stellungnahme. Enttäuschend sei aber, dass das Gericht auf die vorgebrachten Argumente nicht eingegangen sei und die Klagebegründung offenbar keine Rolle gespielt hätte.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb eines Monats kann die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster beantragt werden. Und dass dies geschehen wird, daran gibt es für Elke Koller keinen Zweifel: "Es geht natürlich weiter." dj

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