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Westerwaldkreis

Vogelgrippe: Westerwaldkreis verhängt Stallpflicht

Auch für die Gemeinden im Risikogebiet rund um den Wiesensee gilt ab sofort die Stallpflicht für Geflügel. Wie auf dem Foto zu sehen ist, nutzen die wild lebenden Wasservögel zum Beispiel gerne die Sand- oder Schlammbänke vor Pottum zum Rasten oder zur Futtersuche. Foto: Markus Müller
Auch für die Gemeinden im Risikogebiet rund um den Wiesensee gilt ab sofort die Stallpflicht für Geflügel. Wie auf dem Foto zu sehen ist, nutzen die wild lebenden Wasservögel zum Beispiel gerne die Sand- oder Schlammbänke vor Pottum zum Rasten oder zur Futtersuche. Foto: Markus Müller

Nach der Feststellung des gefährlichen Vogelgrippe-Virus H5N8 bei einer toten Ente im hessischen Landkreis Waldeck-Frankenberg hat der Westerwaldkreis umgehend eine Stallpflicht für bestimmte Risikogebiete angeordnet.

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Hierzu gehören insgesamt 14 Gemeinden im Umfeld der Westerwälder Seenplatte, des Wiesensees und der Krombachtalsperre, da in der Nähe von Wasservogelrast- und -sammelplätzen von einem erhöhten Einschleppungsrisiko durch direkte und indirekte Kontakte zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügel auszugehen ist. Betroffen sind die Gemeinden Dreifelden, Freilingen, Hartenfels, Hergenroth, Linden, Pottum, Rehe, Seck, Stahlhofen ...