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Montabaur

Urteil: Bewährung nach sexuellem Missbrauch an einem Kind

Eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt sowie eine Geldbuße in Höhe von 2000 Euro: Dieses Urteil hat das Amtsgericht über den 52-jährigen Westerwälder verhängt.
Eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt sowie eine Geldbuße in Höhe von 2000 Euro: Dieses Urteil hat das Amtsgericht über den 52-jährigen Westerwälder verhängt. Foto: picture alliance / dpa

Ein 52-jähriger Westerwälder hat vor rund 20 Jahren Übergriffe auf ein Mädchen verübt. Nun hat er die Quittung dafür vom Amtsgericht in Montabaur erhalten.

Lesezeit: 2 Minuten
Von unserer Redakteurin 
Silke MüllerEine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt sowie eine Geldbuße in Höhe von 2000 Euro: Dieses Urteil hat das Gericht über den Mann verhängt. Vorbestraft war er bisher nicht.Die Taten liegen lange zurück. Sie haben sich zwischen 1995 und ...