Dernbach/Koblenz
Nach Amputation: Patient erhält Schmerzensgeld

Nach der Beinamputation ist im Leben von Alfons Görg und seiner Frau Ursula nichts mehr so wie früher.

Kühr

Dernbach/Koblenz. Nach einer womöglich vermeidbaren Beinamputation am Dernbacher Krankenhaus erhält Alfons Görg (76) aus Dernbach ein Schmerzensgeld in Höhe von 65.000 Euro. Das hat das Zivilgericht in Koblenz am Mittwoch entschieden.

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Von unserem Redakteur Thorsten Ferdinand Die Versicherung der Klinik soll zudem alle materiellen und immateriellen Schäden begleichen, die dem Patienten durch den Fehler entstanden sind und zukünftig noch entstehen, sofern diese nicht von der Krankenkasse übernommen werden.

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Westerwälder Zeitung