Kreis Birkenfeld

Kreisverwaltung mahnt: Kein Wasser aus Bächen entnehmen

Aufgrund der derzeitigen Wetterlage ist die Wasserentnahme aus Bächen generell unzulässig. Darauf weist die Untere Wasserbehörde der Kreisverwaltung Birkenfeld hin. Zuwiderhandlungen gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit einem Bußgeld geahndet werden.

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Um Gefahren für die Tier- und Pflanzenwelt abzuwenden und ein Austrocknen des Gewässerbettes zu verhindern, sind auch alle Wasserrechtsinhaber aufgefordert, trotz Genehmigung kein Wasser aus den Flüssen und Bächen zur Garten- und Rasenbewässerung zu benutzen. Der Allgemein- und Anliegergebrauch, also die Entnahme mit Handschöpfgefäßen, ist ebenfalls zu unterlassen.