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Idar-Oberstein

Oberstaatsanwalt als „Oberstasi“ beleidigt: Rentner muss Schmerzensgeld zahlen

Mit einem schwierigen Prozess rund um Frage, ob zwei Männer im Hunsrück eine wehrlose missbraucht haben.
Mit einem schwierigen Prozess rund um Frage, ob zwei Männer im Hunsrück eine wehrlose missbraucht haben. Foto: dpa

Zu einer Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von jeweils 3000 Euro für die Beleidigung eines Polizeibeamten und eines Oberstaatsanwaltes wurde ein 76-jähriger Idar-Obersteiner verurteilt. Anfang Dezember 2012 hatte der damals 74-Jährige Flugblätter in der Stadt verteilt, in denen er auf seine Internetseite verwies.

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Sowohl in den Flugblättern als auch auf seiner Internetseite betitelte er einen Polizeibeamten der Polizeiinspektion Idar-Oberstein als "käuflich und korrupt", da er dessen polizeiliche Unfallaufnahme nicht akzeptieren wollte. Nachdem er auch die sich der Unfallaufnahme anschließende Sachbehandlung durch den zuständigen Oberstaatsanwalt nicht akzeptieren wollte, geriet auch dieser ins Fadenkreuz des Idar-Obersteiners. ...