Koblenz - Eine Labradorhündin hatte das Parkett in einer Luxuswohnung im Koblenzer Martin-Gropius-Bau zerfurcht – doch für den Schaden sollte der Vermieter aufkommen, nicht der Mieter, entschied das Amtsgericht Koblenz. Jetzt hob das Landgericht das erste Urteil auf – und schlug Teppich und Hundesocken vor.
Von unserem Redakteur Hartmut Wagner
Sie hat große Schlappohren, karamellfarbenes Fell – und hätte um ein Haar Rechtsgeschichte geschrieben: Labradorhündin Joy zerfurchte mit ihren Krallen das Eichenparkett einer exklusiven Loftwohnung im Koblenzer Martin-Gropius-Bau.