Wer die Interessen seiner Angehörigen vertreten will, braucht eine Vorsorgevollmacht.
red
Kreis Ahrweiler. Es ist eine Horrorvision für viele Menschen, hilf- und bewusstlos der Intensivmedizin ausgeliefert zu sein und nicht sterben zu dürfen. Mit einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht für die Person ihres Vertrauens, die im Ernstfall den geäußerten Willen vertritt, wähnen sich viele für die Selbstbestimmung bis zum Tod auf der sicheren Seite. Doch es gibt Fallstricke. Denn die schwammige Absichtserklärung, keine lebensverlängernden Maßnahmen zu akzeptieren, reicht kaum angesichts der Fülle an Möglichkeiten, die der modernen Medizin heute zur Verfügung stehen. Wie groß der Bedarf an Beratung und Aufklärung ist, zeigte sich beim jüngsten Arzt-Patienten-Seminar im Krankenhaus Maria Hilf in Bad Neuenahr.
Lesezeit 3 Minuten
Mehr als 150 Interessierte waren zu der Informationsveranstaltung mit Rechtsanwalt Marcus Mohr und Dr. Harald Lörler, Chefarzt der Abteilung für Anästhesiologie, Intensivmedizin und Schmerztherapie, gekommen. Die Sitzplätze reichten nicht aus. Marcus Mohr schilderte zu Beginn anhand eines ihm bekannten Falls, warum es sinnvoll ist, eine Vorsorgevollmacht auch auf vermögensrechtliche Angelegenheiten auszudehnen und dabei auf eine notariell ...