Müssen Rotlichtbetriebe in Koblenz bald eine Vergnügungssteuer zahlen? Im Rathaus gibt es Bedenken wegen des großen Aufwands.
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Koblenz - Ob der Besuch eines Bordells ein Vergnügen ist, darüber lässt sich sicher trefflich streiten. Eindeutig ist jedenfalls, dass der Bordellbetrieb in Koblenz nicht unter die Vergnügungssteuer fällt - anders als in einigen anderen Städten im Land. Und nach Ansicht der Stadt soll das auch so bleiben. "Die Einführung ist bei uns derzeit nicht geplant", sagt Stadtpressesprecher Thomas Knaak auf RZ-Nachfrage.
Koblenz – Ob der Besuch eines Bordells ein Vergnügen ist, darüber lässt sich sicher trefflich streiten. Eindeutig ist jedenfalls, dass der Bordellbetrieb in Koblenz nicht unter die Vergnügungssteuer fällt – anders als in einigen anderen Städten im Land.