1,20 Euro pro Stunde: Koblenz bittet Autofahrer beim Parken zur Kasse
Koblenz - Ab sofort müssen Autofahrer in der Innenstadt deutlich mehr Kleingeld dabei haben – zumindest wenn sie auf Stellflächen an den Straßen zwischen Rhein und Mosel, Eisenbahnstrecke und Markenbildchenweg parken. Grund: Die 120 Automaten in den Zonen 1 bis 8 b wurden in den vergangenen Tagen allesamt umgerüstet und fordern die Nutzer auf, statt der ehemals 50 Cent nun 1,20 Euro pro Parkstunde zu zahlen. Damit greift, was der Stadtrat Ende September beschlossen hat.
Die neuen Regelungen der sogenannten Parkraumbewirtschaftung treffen auch die Spätparker. Die Stadt kassiert nun täglich bis 20 Uhr ab – montags bis samstags jeweils ab 8 Uhr. Sonn- und feiertags dürfen Pkws wieder kostenfrei abgestellt werden.
Die Stadtverwaltung erhofft sich durch diese Änderungen 800 000 Euro Mehreinnahmen. Mit der Anhebung der Gebühren will man zudem die preislichen Unterschiede zwischen öffentlichen Parkplätzen und Parkhäusern verringern.
Einige Änderungen in den maximalen Parkzeiten, die zur Bundesgartenschau eingeführt wurden, bleiben weiterhin bestehen: Maximal zwei Stunden dürfen Autos in der Innenstadt bis Friedrich-Ebert-Ring (Zonen 1 bis 4) geparkt werden. Dann müssen die Fahrer den Stellplatz für andere frei machen. Ausgenommen bleibt der Parkplatz am Deutschen Eck, auf dem laut Verwaltung vornehmlich Touristen parken. Dort dürfen Autos bis zwölf Stunden stehen.
Durch die Regelungen (Parkzeitbegrenzung und kassieren bis 20 Uhr) will die Stadt eine stärkere Durchlässigkeit im Zentrum erreichen. „Wir können die Autos nicht stapeln. Mit der Zeitbegrenzung von zwei Stunden haben mehr Fahrer die Chance auf einen Parkplatz“, sagt Stadtsprecher Thomas Knaak. Er schildert den Hintergrund: Die Geschäftszeiten wurden ausgeweitet und haben sich dadurch auf das Einkaufs- und Freizeitverhalten der Menschen ausgewirkt. „Abends tummeln sich alle in der Stadt. Da haben wir einen hohen Bedarf an Stellflächen“, sagt Knaak. Die Parkhöchstdauer trage zu häufigerem Stellplatzwechsel und einer hohen Verfügbarkeit bei.
Zwischen Friedrich-Ebert-Ring und Markenbildchenweg (Zonen 6a bis 8b) gelten unterschiedliche Zeitbegrenzungen: In der Oberen Löhr dürfen Autos 30 Minuten stehen, zwei Stunden unter anderem in der Bahnhofstraße und vier Stunden beispielsweise in der Emil-Schüller-Straße und in der Südallee. Die Mainzer Straße hat keine Parkzeitbegrenzung.
Katrin Steinert















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