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Schwerer "Unfug" mit Sarah H.: Medienrechtler hält Sat.1-Kuppelshow-Vertrag für sittenwidrig

Rheinland-Pfalz - Seine Einschätzungen sind so ernüchternd wie niederschmetternd: "Abenteuerlich", sittenwidrig", "Unfug" - so kommentiert Rechtsanwalt Martin Huff aus Leverkusen den geheimen Vertrag, den die Produktionsfirma der Sat.1-Kuppelshow "Schwer verliebt" mit Sarah H. abgeschlossen hat und der unser Zeitung vorliegt. Huff, Dozent an der Forschungsstelle für Medienrecht der Fachhochschule Köln, hat das Werk samt des Kleingedruckten durchgearbeitet.

Montage: Svenja Wolf

Die 700 Euro, mit denen den Kandidaten im Rahmen der Fernsehproduktion quasi das Recht an der eigenen Person abgekauft wird, sind als Honorar einfach "aberwitzig". "Das steht in keinem Verhältnis zu dem, was der Kandidat preisgeben muss und zu welchen umfangreichen Dreharbeiten er sich verpflichtet", erklärt der Experte. Wiederholungshonorare gibt es laut Vertrag keine. Und wer es auch noch versäumt, der Produktionsgesellschaft spätestens drei Monate nach Abschluss der Dreharbeiten ein vorgefertigtes Rechnungsformular zu schicken, verliert selbst den Anspruch auf die 700- Euro-Pauschale.

Falls bei einer weiteren Staffel von "Schwer verliebt" ein Rückblick auf die jetzige Produktion geplant wird, haben die Teilnehmer auch dafür zur Verfügung zu stehen. "Einzelheiten" - wie die Höhe der Vergütung dafür - werden "zu gegebener Zeit" vereinbart.

In der Regel werden bei Verträgen mit Medienunternehmen exklusive Nutzungsrechte über bestimmte Zeiträume eingeräumt - wie ein, zwei oder fünf Jahre. In Sarahs Fall beansprucht die Produktionsfirma die exklusiven Nutzungsrechte "örtlich, zeitlich und inhaltlich uneingeschränkt zur beliebig häufigen Verwertung in allen Medien". Was das Unternehmen darunter versteht, wird auf sechs Seiten Kleingedrucktem festgelegt - von Verfilmungs-, Vertonungs- und Bearbeitungsrechten bis hin zu "erst zukünftig bekannt werdenden Nutzungsarten". Ebenfalls zeitlich unbefristet besteht die Verpflichtung zur Geheimhaltung über alle dem Teilnehmer "im Zusammenhang mit der Produktion zur Kenntnis gelangenden Angelegenheiten". "Man gibt bei diesem Vertrag wirklich alle Rechte ab", stellt Martin Huff fest und hält ihn schon deswegen für sittenwidrig.

Von unserer Redakteurin Regina Theunissen

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3,4 (16 Stimmen)

Leserkommentare (23)

1
von alterschwede54 vom 23.11 - 11:16 Uhr
Wie alt ist die Frau 27 Jahren .....? Mit 18, ist man doch voll geschäftsfähig ........Wo ist da das Problem ?
2
von Victoria vom 23.11 - 11:34 Uhr
[QUOTE=alterschwede54;40247]Wie alt ist die Frau 27 Jahren .....? Mit 18, ist man doch voll geschäftsfähig ........Wo ist da das Problem ...
3
von alterschwede54 vom 23.11 - 13:45 Uhr
mmmh , wurde der Frau die Geschäftsfähigkeit ab erkannt ???

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