Bad Breisig/Sinzig - Der Entwurf für die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes zwischen Sinzig und Bad Breisig beschäftigt die beiden Rheinstädte, Gewerbetreibende, Landwirte und Vereine gleichermaßen. Sollte die von der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGDN) entworfene Verordnung in vollem Umfang in Kraft treten, gehen die Anlieger von wirtschaftlichen Nachteilen und einer Wertminderung der Grundstücke zwischen Rhein und Bahn aus. Der Wassersportverein Sinzig fürchtet gar um seine Existenz.
Bad Breisig/Sinzig – Der Entwurf für die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes zwischen Sinzig und Bad Breisig beschäftigt die beiden Rheinstädte, Gewerbetreibende, Landwirte und Vereine gleichermaßen. Sollte die von der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGDN) entworfene Verordnung in vollem Umfang in Kraft treten, gehen die Anlieger von wirtschaftlichen Nachteilen und einer Wertminderung der Grundstücke zwischen Rhein und Bahn aus.