Mit Marihuana Mist gebaut: Haftstrafen für Bad Breisiger
Bad Breisig - Der Anbau zu Hause und Weiterverkauf von Marihuana hat zwei Männern aus Bad Breisig jetzt in Koblenz eine Haftstrafe eingebracht.
Wesentlich milder als vom Staatsanwalt beantragt sind die Urteile im Prozess wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ausgefallen. Die Erste Große Strafkammer des Koblenzer Landgerichts verurteilte zwei Männer aus Bad Breisig (54 und 44 Jahre alt) zu Freiheitsstrafen von je zweieinhalb Jahren. Die mitangeklagte Verlobte des einen erhielt wegen Beihilfe eine Bewährungsstrafe von neun Monaten.
Die Angeklagten haben in der Zeit von Herbst 2009 bis Frühjahr 2010 in ihrem Haus in Bad Breisig eine so genannte Indoor-Aufzuchtanlage für Marihuanapflanzen angebaut und betrieben und die geernteten Drogen zum Teil verkauft. Die 37-jährige Mitangeklagte hat von der Anlage gewusst und geholfen.
Die Angeklagten waren geständig. Aber die ihnen vorgeworfene Menge des geernteten und verkauften Marihuanas stimme nicht. Es sei viel weniger gewesen, beteuerten sie beide übereinstimmend.
Die von der Staatsanwaltschaft Strafhöhen von fünfeinhalb und viereinhalb Jahren schienen der Verteidigung viel zu hoch. Klar hätten ihre Mandanten „Mist“ gebaut und müssten dafür auch bestraft werden. Aber immerhin handele es sich um „weiche Drogen“ mit einer geringen Wirkstoffmenge. Der ganze Anbau habe mit Professionalität nichts zu tun, sondern sei äußerst dilettantisch gewesen.
Ds sah auch die Kammer mit dem Vorsitzenden Richter Thomas Metzger so. Im Urteil wurden die geforderten Strafhöhen fast halbiert. Der Anfang sei eine Schmerztherapie eines der Angeklagten gewesen, so Metzger. Deshalb habe er die Marihuanapflanzen zunächst zum eigenen Konsum angebaut, später sei dann daraus ein Geschäft geworden, an dem sich auch die Mitangeklagten beteiligten.
Man glaubte, „den schnellen Euro“ machen zu können. Bald hätten die Angeklagten aber gemerkt, dass dies nicht so einfach war, und es gab Rückschläge. Dennoch hätte das Marihuana Abnehmer gefunden, und das sei strafbar gewesen.
Mehr zum Prozess lesen Sie in der Dienstagausgabe der Rhein-Zeitung.












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