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Waffe zur Polizei gebracht: Witwe handelt sich Ärger ein

Region Bad Kreuznach - So manche gut gemeinte Aktion kann sich gegen ihren Urheber wenden. Das musste eine ältere Dame nun erfahren. Die Witwe wollte die Waffen ihres verstorbenen Mannes bei der Polizei abgeben, brachte sie selbst zur Wache und handelte sich damit Ärger ein. Denn selbst der Transport von Schießeisen erfordert einen Waffenschein.

Auch der Schritt zur „Abrüstung“ hat seine Tücken: Kreisverwaltung und Polizei sorgen für einen gesetzeskonformen Abtransport.


Alte Waffenbestände nicht transportieren: So lautet die Empfehlung der Polizei in Lauterecken für Personen, die keinen Waffenschein haben. Nach den vielen Berichten über die Waffenfunde in den letzten Wochen hatte die Witwe am Mittwoch einen Karabiner und eine Pistole bei der Polizei in Lauterecken abgegeben. Die Waffen sowie die dazugehörige Munition hatten ihrem Mann gehört, der eine Waffenbesitzkarte besaß.
„Die Frau hätte die Waffen nicht transportieren dürfen, denn hierfür verlangt das Gesetz einen Waffenschein“, erklärt Polizeichef Arno Heeling. Die Frau, die nur gesetzeskonform handeln wollte, handelte sich eine Anzeige ein. In ähnlichen Fällen habe die Staatsanwaltschaft zwar die Strafverfolgung eingestellt, doch man sollte es nicht darauf ankommen lassen. Kreisverwaltung oder Polizei könnten solche Waffentransporte arrangieren.

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Leserkommentare (6)

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von Pellenzer vom 29.04 - 15:45 Uhr
[QUOTE=Rüdiger;23608]Da ist "lebenslang" angebracht.Mörderinnen,die ihre Kinder ermorden,bekommen max. 5 Jahre.An der älteren Dame muß ein ...
2
von sandralieske vom 29.04 - 16:31 Uhr
So etwas ist schon peinlich und macht die deutschen Gesetzt lächerlich, wo bleibt der gesunde Menschenverstand der Beamten?
3
von Rockaxe vom 29.04 - 16:49 Uhr
ist außer dieser engstirnigen Auslegung der Gesetze in solchen Fällen auch der Textinhalt des Artikels. Die Art und Weise wie transportiert wurde, ...

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