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Behinderten nicht zu Bewerbungsgespräch eingeladen: VG Bad Sobernheim zahlt 4500 Euro

Bad Sobernheim - Einen Behinderten nicht zum Bewerbungsgespräch eingeladen – Folge: 4500 Euro, die die Verbandsgemeinde jetzt an einen Sobernheimer zahlen musste. „Künftig werden wir alle Behinderten zum Gespräch einladen“, sagt VG-Büroleiter Herbert Wenz zum Lernprozess der VG.


Rückblick: Die Funktion des EDV-Beauftragten der Bad Sobernheimer Verbandsgemeinde-Verwaltung sollte im Januar neu besetzt werden. Der Ausschreibungen folgten 42 Bewerbungen. Bei solchen Ausschreibungen im öffentlichen Dienst gilt: Behinderten ist bei gleicher Qualifikation das Stellenvorrecht einzuräumen.

Vor allem: Bei mehr als 50-prozentiger und damit schwerer Behinderung müssen die Bewerber zu einem persönlichen Gespräch eingeladen werden. Was in diesem Falle bei dem Sobernheimer Bewerber unterblieb. Wenz: „Wir sind nicht davon ausgegangen, dass er die von uns geforderte Qualifikation hat.“

Der Behinderte zog vors Arbeitsgericht Bad Kreuznach. Das Verfahren zwischen Behindertem und VG, bei dem am Ende nicht geurteilt wurde, endete mit der Zustimmung der VG, die geforderten 4500 Euro zu zahlen. Für solche Fälle hat die Verbandsgemeinde eine Eigenschadensversicherung. Der Gemeinschaft der Dörfer entsteht kein materieller Schaden.

Mit einem Augenzwinkern meinte VG-Bürgermeister Rolf Kehl am Dienstagabend im VG-Rat: Da es sich um einen Sobernheimer handele, blieben die 4500 Euro ja in der Region. Wie Wenz versicherte auch Kehl, künftig jeden sich um eine Verwaltungsstelle bewerbenden Behinderten einladen zu wollen. VG-Ratsmann Thomas Langguth (SPD, Odernheim) warnte vor den zu erstattenden und nicht geringen Fahrtkosten für Bewerber von sonstwoher.

Übrigens: Die EDV-Stelle bekam später ein Nichtbehinderter. Und: Die VG hat aus dem Vorgang tatsächlich gelernt. Bei der Besetzung einer Sachbearbeiter-Stelle im Bauamt bewarben sich auch zwei Behinderte – und wurden kürzlich prompt eingeladen. Wenn auch ohne Erfolg, auch diese Stelle bekam ein Nichtbehinderter. (mz)

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