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Babymordprozess: Plötzlicher Kindstod ist auszuschließen

Limburg/Villmar - Die Obduktion der drei in einer Villmarer Familie 2004, 2006 und 2006 verstorbenen Babys im Institut für Rechtsmedizin an der Uni Gießen hatte keine besonderen Auffälligkeiten ergeben. Die Kinder befanden sich jeweils in einem gepflegten Zustand. Kleinere Verletzungen wie ein Blähbauch, Rötungen im Mund oder Petechien (stecknadelkopfgroße Blutungen in der Haut) sind noch keine Beweise für einen gewaltsamen Tod. Sie können auch durch intensive Reanimationsversuche und Intubation entstehen.

Das berichtete die Gießener Fachärztin Dr. Gabriele Lasczkowski am Donnerstag vor dem Limburger Schwurgericht, wo sich eine 32-jährige Mutter wegen dreifachen Mordes an ihren drei kleinen Kindern verantworten muss. Dennoch: Dass alle drei Babys aus einer Familie den plötzlichen Kindstod ereilt haben sollen, das ließ die Ärzte des Gerichtsmedizinischen Instituts nicht ruhen. „Da muss man an die Sache anders herangehen“, sagte Institutsleiter Prof. Dr. Dr. Reinhard Dettmeyer, promovierter Mediziner und Jurist, der sich mit der Limburger Staatsanwaltschaft entschloss, den Ursachen auf den Grund zu gehen.

„Wir hatten bereits überlegt, wie wir uns bei einer vierten Schwangerschaft der Mutter verhalten würden. Wir hätten uns an das Jugendamt gewandt, das Kind aus der Familie zu nehmen“, sagte der Sachverständige. Dettmeyer nannte häufig dokumentierte Risikofaktoren für den plötzlichen Kindstod: Untergewichtige männliche Neugeborene, die zu früh auf die Welt kamen, nicht gestillt wurden, ereilt der Kindstod bis zum sechsten Lebensmonat, zumeist in der Bauchlage und in der Winterzeit. Besonders gefährdet seien überdies Säuglinge, die im Schlaf sehr stark schwitzen oder durch längere Atempausen auffallen.

Vor 20 bis 30 Jahren seien in Deutschland jährlich etwa 1000 Kinder am plötzlichen Kindstod verstorben, in der letzten Statistik aus 2007 würden noch 267 Fälle registriert – bei jährlich 350.000 bis 400.000 Geburten. Drei Kindern einer Familie hintereinander seien in der Literatur vor den Ereignissen in Villmar zwei Mal in Deutschland publiziert worden: 2000 und 2004. Im ersten Fall habe sich nach der Diagnose „plötzlicher Kindstod“ herausgestellt, dass die Mutter ihre drei Kinder durch „weiche Bedeckung der Atmungsorgane“ getötet habe, im zweiten Fall habe die Mutter auf ähnliche Weise zwei, der Vater das dritte Kind durch Klebeband erstickt.

Im Villmar Fall seien nach dem Tod des dritten Kindes zur Erkundung der Todesursache sämtliche denkbaren Untersuchungen angestellt und Speziallabore mit Analysen beauftragt worden. Der Professor berichtete von Müttern mit dem Münchhausen-Syndrom, die Kinder instrumentalisieren, indem sie schwere körperliche Beschwerden vorgeben, um selbst Zuwendung zu bekommen. Dabei handele es sich um eine psychische Störung. Es gebe Mütter, die ihre Kinder zu diesem Zweck durch weiche Bedeckung anersticken.

„Wir schlossen die Möglichkeit nicht aus, dass hinter den Villmarer Kindstoden ein Tötungsdelikt steht“, sagte der Professor, der bei der polizeilichen Vernehmung der Mutter zugegen war. Nach allen Untersuchungen hatten Kripobeamte die Eheleute in getrennten Vernehmungen mit den medizinischen Daten konfrontiert. Daraufhin habe sie gestanden, ihre Kinder mit dem Spucktuch geknebelt zu haben, berichtete der Arzt und Jurist. Da ein Mensch daran noch nicht sterbe, habe sie auch die Nasenöffnung zugedrückt, um die Sauerstoffzufuhr gänzlich zu unterbinden. In diesem Fall funktioniere die Blutzirkulation noch, so dass der Eintritt des Todes länger als zehn Minuten dauern könne.

Die Angeklagte wird in den nächsten Wochen von dem ebenfalls anwesenden psychiatrischen Sachverständigen nachuntersucht. Sodann wird der Prozess fortgesetzt.             

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