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Anklage gegen mutmaßliche Wahlbetrüger aus Bad Ems

Bad Ems - Der skandalöse Wahlbetrug, der die Kommunalwahlen im Juni 2009 in Bad Ems überschattet hat, steht vor der Aufklärung: Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat nach eineinhalbjährigen Ermittlungen Anklage gegen ein Ehepaar erhoben.

Dem 49-Jährigen und seiner zwei Jahre jüngere Partnerin wird zur Last gelegt, das Ergebnis der Kommunalwahlen manipuliert zu haben. Für das Paket aus Wahlfälschung, Urkundenfälschung, falscher Versicherung an Eides Statt sowie wegen Verleitung zur Abgabe einer falschen Versicherung an Eides Statt drohen Haftstrafen von bis zu fünf Jahren. Außerdem wird die Verbandsgemeinde Bad Ems im Fall des Schuldspruchs einen Schadensersatzanspruch für den Aufwand der Wahlwiederholung von rund 100 000 Euro geltend machen.
Das beschuldigte Ehepaar, das auf der Bad Emser Wipsch ein Geschäft betreibt, hat die Kommunalwahlen am 7. Juni so schwerwiegend manipuliert, dass Stadtratswahl und die Wahl des Stadtbürgermeisters für ungültig erklärt und am 27. September 2009 wiederholt werden mussten. Der Beschuldigte, der wie seine Frau in Kasachstan geboren wurde und deutscher Staatsbürger ist, profitierte von der Wahlfälschung persönlich: Als Kandidat der FWG sicherte er sich einen Platz im Stadtrat. Die Ermittlungen haben ergeben, dass die Eheleute im Vorfeld der Wahlen eine Vielzahl von Wahlberechtigten, vor allem solche russischer Abstammung, angesprochen und sich von ihnen dann die Wahlscheinanträge haben zukommen lassen. Diese Wahlscheinanträge übergaben die Beschuldigten ausgefüllt und ohne Wissen der Wahlberechtigten weiteren Personen, die daraufhin als Bevollmächtigte die eigentlichen Briefwahlunterlagen im Rathaus abholten und diese dem Ehepaar brachten. Nach Erhalt der Wahlscheine und Stimmzettel füllten die Beschuldigten ohne Kenntnis der Wahlberechtigten die Unterlagen aus. Auf mindestens 81 Stimmzetteln machten sie Kreuze für den Beschuldigten beziehungsweise die FWG.
Aufgefallen ist der Betrug einem aufmerksamen ehrenamtlichen Briefwahlvorsteher, der frappierende Übereinstimmungen bei den Kreuzen feststellte. Der Fall ging seinen Weg über die Kommunalaufsicht zur Staatsanwaltschaft und sorgte in der deutschen Medienlandschaft für Schlagzeilen.
Landrat Günter Kern ist froh, dass der Fall bald verhandelt wird. „Unsere Demokratie darf Wahlbetrug nicht zulassen und muss Verstöße konsequent verfolgen und bestrafen“, sagt Kern. Josef Oster, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Bad Ems, zeigt sich froh, dass der massive Vorwurf der Wahlfälschung endlich gerichtlich geklärt wird. „Unsere Verwaltung hatte diese Wahlen organisiert und später die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft konsequent unterstützt“, so Oster. Stadtbürgermeister Berny Abt meint: „Die Bürger müssen die Gewissheit haben, dass der demokratische Staat Wahlbetrug nicht duldet.“

Autor: Jürgen Zanger

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