Haus von Detlef S. wird versteigert
Fluterschen - Das Angebot scheint unschlagbar günstig zu sein: Nur 32 200 Euro soll das weiße Haus aus dem Jahr 1969 mit Fachwerkverzierung und Balkon samt 514 Quadratmeter großem Grundstück im schönen Fluterschen kosten. 11 Zimmer, Garage, 248 Quadratmeter Wohn- und 114 Quadratmeter Nutzfläche, keine Vermittlungsprovision. Auf dem ersten Blick ein Schnäppchen. Seit gestern steht es im Internet bei kalaydo.de zum Verkauf. Sollte sich kein Interessent finden, kommt es am 27. April vor dem Amtsgericht in Altenkirchen zur Zwangsversteigerung. Dann wären Haus und Grundstück wohl noch billiger zu bekommen.
Der Haken: Das Haus hat eine Geschichte. Eine schreckliche Geschichte, die fast auf den Tag genau vor einem Jahr die Republik schockierte und über Wochen die Gazetten bestimmte. Denn es ist das Haus, in dem der zu 14,5 Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilte Sexualstraftäter Detlef S. lebte.
Mit seiner Stieftochter zeugte Detlef S. acht Kinder. Er missbrauchte sie und seine leibliche Tochter über Jahre und verkaufte beide für Sex. Medien nannten ihn in Anlehnung an den österreichischen Kriminalfall von Amstetten den „deutschen Fritzl“. Das Gericht verurteilte ihn wegen 162 Fällen von sexuellem Missbrauch und Vergewaltigung sowie Beihilfe. Beim Zusammenzählen aller Einzelstrafen hätte sich eine Haftstrafe von 500 Jahren und 10 Monaten ergeben. So etwas sieht das deutsche Strafrecht jedoch nicht vor.
Die 700 Einwohner des Westerwaldortes sehnen sich zurück nach Normalität. Denn der Fall Fluterschein hat freilich auch den Namen ihres Dorfes öffentlich in ein schlechtes Licht zurück. Zu Unrecht. Denn dass die Gemeinde sehr wohl besonders lebens- und liebenswert ist, weiß nicht nur Ortsbürgermeister Ralf Lichtenthäler. 2011 gewann das schmucke Dorf auf Kreisebene in der Hauptklasse den Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ und qualifizierte sich für den Gebiets- und Landesentscheid.
„Das hat mit der negativen Geschichte des Hauses nichts zu tun“, stellt Paul-Josef Schmitt klar. Der Vorstand der Westerwaldbank spricht von einem ganz normalen Vorgang. Das Objekt sei runtergewirtschaftet, die Substanz schlecht, ein Käufer dafür kaum zu finden.
„Eigentlich müsste es abgerissen oder zumindest aufwendig saniert werden“, so Schmitt, der „praktisch nur noch einen Grundstückswert“ sieht. Ein gerichtliches Gutachten habe einen Verkehrswert von 46 000 Euro ermittelt. Bevor es zur Zwangsversteigerung kommt, versuche man in diesem Fall wie sonst auch üblich, das Objekt für sieben Zehntel des Verkehrswertes zu veräußern. Der RZ liegt das umfangreiche Gutachten vor. Es stellt fest, dass „Baumängel und Bauschäden umfänglich vorhanden“ sind. Und es räumt dem Gebäude lediglich eine Restnutzungsdauer von zehn Jahren ein, auch weil „in der Vergangenheit am und im Gebäude offensichtlich nur das Nötigste, wenn überhaupt, gemacht“ worden sei.
Dem Erdgeschoss attestiert es „einfach, glatt furnierte Türblätter in Futter und Bekleidung, teilweise mit starken Gebrauchs- und Aufbruchspuren“. Die Heizung müsse erneuert werden, eine fachgerechte Installation im Heizungsraum sei nicht erkennbar. In allen drei Bädern und im WC seien Gebrauchsspuren zu erkennen. Auch die Fenster tun es nicht mehr. Potenziellen Kaufinteressenten legt das Gutachten deshalb sehr dringend nahe, sich das Objekt vorher gründlich anzusehen.
Ein Abriss des Gebäudes wäre wohl auch im Sinn von Ortschef Ralf Lichtenthäler. Nicht um die schrecklichen Geschehnisse aus den vergangenen Jahren zu verdrängen, sondern um den Weg in die Zukunft zu ebnen. Lichtenthäler: „Wir wollen es nicht vergessen. Die Talstraße 8 wird in Erinnerung bleiben. Was dort passiert ist, geht einem sehr nah.“
Rückblick in den Februar 2011 und seine Folgen: Im Fall Fluterschen geriet zeitweise auch das Jugendamt der Kreisverwaltung in Altenkirchen in die Kritik. Ein Ermittlungsverfahren der Koblenzer Staatsanwaltschaft gegen den Leiter wurde aber eingestellt.
Generell bewegten sich Behörden in einem Spannungsfeld, heißt es dazu aus dem Mainzer Justizministerium. „Weil sie einerseits niemanden zu Unrecht verdächtigen, andererseits aber auch nicht zu lange warten dürfen.“ Leider werde es nicht immer gelingen, Taten zu verhindern. Wichtig sei es jedoch, den Opfern schnell ausreichende Hilfe anzubieten.
Ähnlich sieht das der Kreis Altenkirchen: „Kindesmisshandlung und auch Missbrauch im Familienbereich wird man mit den Mitteln der Sozialarbeit nicht abschaffen können“, sagt Joachim Brenner, noch bis Ende Februar Pressesprecher des Kreises. Möglich sei nur, die Sozialarbeit stetig zu verbessern. „Fakt ist, dass niemand die totale Überwachung des Innenlebens der Familien will.“
Völlig zu den Akten gelegt ist der Fall Fluterschen auch juristisch noch nicht. Neben Detlef S. waren auch zwei Männer verurteilt worden, an die er seine Töchter für Sex verkauft hatte. Ein 64-Jähriger wurde im August zu drei Jahren und zehn Monaten Gefängnis verurteilt. Im November hätte er seine Haftstrafe antreten müssen, seitdem ist er verschwunden. „Der Verurteilte ist noch flüchtig“, bestätigt der Koblenzer Oberstaatsanwalt Hans Peter Gandner. Stefan Nitz/Hartmut Wagner













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