Aus dem Müll geholt – Kündigung nach Bagatellen

Auch wegen geringer Vergehen wird Arbeitnehmern mitunter fristlos gekündigt. Einige Beispiele:

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Auch wegen geringer Vergehen wird Arbeitnehmern mitunter fristlos gekündigt. Einige Beispiele:

- März 2010: Eine Altenpflegerin in Konstanz hatte sechs Maultaschen mitgenommen, die für die Bewohner des Seniorenheims bestimmt waren, aber im Müll gelandet wären. Wegen Diebstahls wurde ihr fristlos gekündigt. Vor dem Landesarbeitsgericht einigen sich die 58-Jährige und und ihr Arbeitgeber auf eine Abfindung – die Kündigung bleibt bestehen.

- November 2009: Eine Sekretärin des Bauverbandes Westfalen kämpft um ihren Job, weil sie ohne Erlaubnis zwei halbe Brötchen und eine Frikadelle vom Buffet genommen hatte. Der „Brötchen-Streit“ endet mit einer „sozialverträglichen“ Abfindung. Der Verband hatte der Frau nach 34 Jahren fristlos gekündigt.

- Oktober 2009: Ein Arbeiter hatte gebrauchte Kartons seiner Firma für einen Umzug mitgenommen. Das Unternehmen kündigte ihm fristlos. Die Klage dagegen endet vor dem Arbeitsgericht Villingen-Schwenningen (Baden-Württemberg) mit einem Vergleich. Die Kündigung wird gegen eine Abfindung von 6000 Euro aufrechterhalten.

- September 2009: Ein Bäcker aus dem westfälischen Bergkamen hatte am Arbeitsplatz ein gekauftes Brötchen mit firmeneigener Paste bestrichen. Das Landesarbeitsgericht Hamm hebt die fristlose Kündigung durch die Bäckereikette als unverhältnismäßig auf. Bei dem Belag habe es sich um eine „äußerst geringwertige Sache“ gehandelt.

- Juli 2009: Der Streit um die gekündigte Supermarkt-Kassiererin „Emmely“ geht in die höchste Instanz. Wegen grundlegender Bedeutung des Falls lässt das Bundesarbeitsarbeitsgericht in Erfurt ein Revisionsverfahren zu. Der unter ihrem Spitznamen bundesweit bekanntgewordenen Berlinerin war nach 31 Jahren Betriebszugehörigkeit fristlos gekündigt worden. Sie soll zwei Pfandmarken im Gesamtwert von 1,30 Euro unterschlagen haben.

- Juli 2009: Ein Prozess um drei angeblich gestohlene Brötchen endet mit einem Vergleich. Das Arbeitsgericht Heilbronn hebt die Kündigung einer 59 Jahre alten Küchenhilfe eines Krankenhauses zwar nicht auf. Die Klinik warf der Frau aber nicht länger Diebstahl vor und zahlte ihr Gehalt noch bis Ende September.

- Juli 2009: Eine Abfallentsorgungsfirma in Mannheim kündigt einem Mitarbeiter fristlos, weil der Vater zweier Töchter ein Reisekinderbett aus dem Müll mit nach Hause genommen hatte. Eine Kündigung sei unverhältnismäßig, urteilten sowohl das Arbeits- wie auch im Februar 2010 das Landesarbeitsgericht Mannheim.

- Februar 2009: Wegen eines Fehlbetrags von 1,36 Euro in der Kasse wird eine Bäckereiverkäuferin in Friedrichshafen am Bodensee fristlos entlassen. Nach einem Vergleichsvorschlag des Arbeitsgerichts Ravensburg erhält sie eine ordentliche Kündigung.