Gemessen an seiner Wirtschaftsleistung kostete Deutschland die Arbeitslosigkeit nicht einmal so viel wie vor zehn Jahren. Foto: dpa
Der Rückgang an sich wirkt schon beeindruckend: 2012 entstanden dem Staat 53,8 Milliarden Euro Kosten für Arbeitslosigkeit – nachdem es 2003 noch 91,5 Milliarden Euro gewesen waren. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), das diese Zahlen ermittelt hat (Kurzbericht als PDF), hat sie für seine Studie aber auch noch ins Verhältnis zur wirtschaftlichen Gesamtleistung gestellt: 2003 mussten 4,3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aufgebracht werden, 2012 nur noch etwa 2 Prozent. Im Jahr 2012 kosteten die Zinsen auf Staatsschulden demnach zehn Milliarden Euro mehr als die Arbeitslosigkeit.
Die Summe hinter den abstrakten Zahlen bedeutetet heruntergerechnet auf den Einzelnen: „Ein Arbeitsloser kostete die öffentlichen Budgets im Jahr 2012 durchschnittlich etwa 18.600 Euro“, so die Forscher. Bei den Arbeitslosengeld-I-Empfängern lag dieser Betrag mit 21.800 Euro deutlich höher als bei den Beziehern von Arbeitslosengeld II (18.600 Euro). Je Arbeitslosen, der weder Arbeitslosengeld I noch II bezieht, entgingen dem Staat Einnahmen in Form von nicht entrichteten Steuern und Sozialbeiträgen in Höhe von 9.900 Euro.
Für ihre Rechnung haben die IAB-Wissenschaftler Enzo Weber, Karl Heinz Hausner und Heidemarie Engelhard nämlich die Ausgaben für Arbeitslosengeld I und II mit den Einnahmeausfällen bei Steuern und Sozialbeiträgen zusammen. So habe der Staat 2012 beispielsweise wegen der Arbeitslosigkeit neun Milliarden Euro weniger Steuern eingenommen – davon 7,6 Milliarden weniger Lohn- und Einkommenssteuer. Die Einnahmeausfälle fürs Finanzsamt und die Sozialkassen machten 2012 mit 45 Prozent etwas weniger als die Hälfte an den Gesamtkosten aus.
Die größten Teile der durch Arbeitslosigkeit entstandenen Kosten schulterte der Studie zufolge die Bundesagentur für Arbeit mit 29 Prozent und der Bundeshaushalt mit knapp 27 Prozent der Gesamtkosten. Auf die Rentenversicherung entfielen gut 16 Prozent und auf die Gemeinden zwölf Prozent. Der Anteil der Krankenversicherung lag bei acht Prozent, die Länder trugen sieben Prozent und die Pflegeversicherung ein Prozent der Kosten.
In der Rechnung nicht enthalten sind die Kosten für die aktive Arbeitsmarktpolitik wie für Weiterbildungsmaßnahmen. Investitionen hier führen in der Summe zu Einsparungen bei den Kosten für Arbeitslosigkeit. 2003 wurden in Arbeitsmarktpolitik 20,9 Milliarden Euro gesteckt, im Jahr 2012 waren es dann mit 12,6 Milliarden Euro rund 40 Prozent weniger. Doch hier sind große Schwankungen innerhalb des Zeitraums zu beachten – im Rezessionsjahr 2009 etwa wurden 21,9 Milliarden aufgebracht. Da waren auch 5,2 Milliarden Euro in Kurzarbeitergeld gesteckt worden. Umgerechnet wurden im Jahr 2012 rund 4350 Euro aufgebracht, im Durchschnitt der Jahre 2003 bis 2011 waren es 4714 Euro im Jahr.
In ihrem Fazit erwarten die Wissenschaftler keinen weiteren stärkeren Rückgang. Damit würden strukturelle Probleme wieder deutlicher. Solle die Arbeitslosigkeit weiter abgebaut werden, sei vor allem eine nachhaltige Qualifizierung von Arbeitslosen zu empfehlen.
Um die Zahlen von 2003 mit denen von 2012 vergleichen zu können, hatten die Wissenschaftler die Kosten geschätzt und eingerechnet, die 2003 durch Sozialhilfeempfänger entstanden, die nach den 2005 reformierten Bedingungen als Arbeitslose geführt würden.