Berlin

Ärzte sollen Sterbehilfe leisten dürfen

„Mein Ende gehört mir“, meint auch eine Mehrheit der Bundesbürger. 
„Mein Ende gehört mir“, meint auch eine Mehrheit der Bundesbürger.  Foto: dpa

Eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten um den SPD-Gesundheitsexperten Karl Lauterbach will im Bürgerlichen Gesetzbuch regeln, dass Ärzte Beihilfe zum Suizid leisten dürfen. Lauterbach stellte gemeinsam mit SPD-Fraktionsvize Carola Reimann und Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (CDU) ein entsprechendes Eckpunktepapier vor.

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Von unseren Berliner Korrespondentinnen Rena Lehmann und Eva Quadbeck

Scharfe Kritik an dem Vorstoß kam vom Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz: „Das Papier macht Ärzte hoffähig, die aktuell als selbst ernannte Sterbehelfer durchs Land ziehen“, sagte Eugen Brysch. Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) bezeichnete es als „ethisch falsch“, ärztlich assistierten Suizid ausdrücklich zuzulassen.

Kauder begründet seine ablehnende Haltung gegenüber Beihilfe zum Suizid mit den Möglichkeiten der modernen Schmerztherapie. Ärzte seien heute in der Lage, „nahezu jedem Patienten so zu helfen, letztlich einen Tod zu sterben, der bei allem Leid noch als Teil eines menschenwürdigen Lebens angesehen werden kann“, so Kauder gegenüber unserer Zeitung.

Der Mensch soll selbst bestimmen dürfen

„Der Mensch am Ende seines Lebens muss bei starken Schmerzen selbst bestimmen, was er noch ertragen kann“, sagt dagegen sein Parteikollege Peter Hintze. Er und Lauterbach wollen den ärztlich assistierten Suizid unter bestimmten Bedingungen ausdrücklich erlauben. Für den 13. November ist eine erste mehrstündige Debatte im Bundestag geplant.

Zur Übersicht: Aktive Sterbehilfe ist und bleibt in Deutschland verboten. Passive Sterbehilfe, also das Unterlassen lebensverlängernder Hilfsmaßnahmen, ist ebenso erlaubt wie indirekte Sterbehilfe, bei der beispielsweise starke schmerzlindernde Mittel gegeben werden – unter Inkaufnahme eines früheren Todeszeitpunkts. Im Kern der aktuellen Auseinandersetzung geht es um die Frage, wie man mit der Beihilfe zum Suizid umgeht. Diese ist in Deutschland nicht verboten, auch nicht die ärztliche Hilfe zur Selbsttötung. Lediglich das ärztliche Standesrecht untersagt den Medizinern die Suizid-Hilfe. Allerdings gilt die strenge Regelung nicht in den Bereichen aller Landesärztekammern. Als Konsens unter einer großen Mehrheit von Abgeordneten zeichnet sich bislang ab, dass die organisierte Sterbehilfe verboten werden soll.

Koblenzer SPD-Abgeordneter gegen Sterbehilfe

Der Koblenzer Bundestagsabgeordnete Detlev Pilger (SPD) lehnt „ein ärztliches Mitwirken am Suizid aus ethischen Gründen ab“. Er fordert eine bessere Schmerzmedizin und Hospizversorgung. Die Mainzer Grünen-Abgeordnete Tabea Rößner äußerte ihre Skepsis gegenüber einem Verbot der assistierten Sterbehilfe: „Ich habe selbst eine ganz persönliche Erfahrung gemacht, als mich eine hochbetagte Freundin bat, ihr eine Pille zum Sterben zu geben. Und ich habe mit der Frage gerungen, ob ich ihr helfen soll, kann, darf.“ Diese Hilfe könne nicht immer von engsten Angehörigen geleistet werden, es dürfe aber auch kein Geschäftsmodell daraus entstehen.