Hamburg/Berlin

Missbrauch beim Verpixeln in Street View einfach

Google hat bislang offenbar keine ausreichenden Vorkehrungen getroffen, um auszuschließen, dass Gebäude zu Unrecht verpixelt werden. Das Unternehmen bedauert es „sehr, wenn trotz unserer Maßnahmen gegen Missbrauch zu Fehlern kommt“.

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Hamburg/Berlin. Google hat bislang offenbar keine ausreichenden Vorkehrungen getroffen, um auszuschließen, dass Gebäude zu Unrecht verpixelt werden. Das Unternehmen bedauert es „sehr, wenn trotz unserer Maßnahmen gegen Missbrauch zu Fehlern kommt“.

Google hatte die Briefpost gewählt, um Missbrauch zu verhindern. Wer über das Formular Widerspruch gegen eine Veröffentlichung eingelegt hatte, erhielt Post an die von ihm angegebene Adresse. Darin: Eine PIN-Nummer, die benötigt wurde, um den Widerspruch wirksam werden zu lassen. Die Adresse, an die der Brief geschickt wurde, musste aber nicht zwingend mit der Adresse des Gebäudes übereinstimmen, das unkenntlich werden sollte. Das ist auch logisch, da etwa der Eigentümer ja nicht zwingend an der Anschrift wohnen muss, die verpixelt werden soll.

Aber: Bei Google gab es offenbar keine ausreichende Überprüfung, ob der Empfänger unter der anderen Adresse auch ein Recht hat, ein Gebäude verpixeln zu lassen. Prominentestes Opfer dieser Lücke könnten die Grünen sein, deren Bundesgeschäftsstelle hinter Schleiern liegt: Bundesvorstandsmitglied Malte Spitze hält es nach einem Gespräch mit Google für wahrscheinlich, dass der Widerspruch gegen die Veröffentlichung an eine fremde Adresse geschickt wurde. Und dann? „Eine weitergehende Überprüfung der Berechtigung, ob Mietverhältnis oder Eigentum des Gebäudes vorliegt, wird nicht durchgeführt“, schreibt er in seinem Blog. Nur bei Verdacht auf missbräuchlicher Nutzung werde nachgeforscht, so Spitz. Google konnte den Grünen unter Hinweis auf den Datenschutz keine Angaben machen, wer den Widerspruch eingelegt hat.

Die Grünen sind Eigentümer, haben die beiden oberen Stockwerke an ein Hotel vermietet. Mit dem Hotel gab es noch keinen Kontakt, doch das Hotel hat seinen Eingang nicht wie die Grünen zum „Platz vor dem Neuen Tor“, sondern zur Hessischen Straße. Und dieser Eingang ist nicht verpixelt.

Google reagierte nach rund 24 Stunden auf die Anfrage unserer Zeitung. Darin wird auf die Frage eines möglichen Missbrauchs gar nicht eingegangen. Wir dokumentieren die Antwort von Sprecherin Lena Wagner komplett:

„Natürliche Personen, die Eigentümer oder Mieter einer Immobilie sind, können einen Antrag auf Unkenntlichmachung einreichen. Enthalten wir entsprechende Anträge werden diese bearbeitet und umgesetzt. Dies ist auch in diesem Falle geschehen. Wenn es trotz unserer Maßnahmen gegen Missbrauch zu Fehlern dabei kommt, bedauern wir es sehr. Informationen dazu finden Sie auch hier:“

Damit verweis sie an die Nutzungsbedingungen für die „Unkenntlichmachung Ihres Gebäudes/Grundstückes in Street View“. Dort bestätigt der Nutzer mit der Nutzung, dass er Eigentümer des von ihm angegebenen Gebäudes oder Grundstückes ist oder dieses bewohnt. Weiter heißt es dort nur, dass zur Vorbeugung eines Missbrauch dieses Dienstes eine Verifizierung der Angaben erforderlich ist. „Dazu schickt Google Ihnen einen Verifizierungscode an die angegebene Postanschrift sowie eine E-Mail mit einem zur Verifizierung benötigten Link. Über diesen Link können Sie den Vorgang abschließen.“

Deutlich mitteilsamer war Google am 12. November. Da gab das Unternehmen bekannt, dass der TÜV Rheinland den Prozess der Unkenntlichmachung geprüft hatte, „um sicher zu sein, dass er bestmöglich funktioniert“. Eingeräumt hatte Google dabei, dass einige Häuser in den 20 Städten zu sehen sein werden, die eigentlich unkenntlich gemacht sein sollten. Außerdem konnte Google nicht ausschließen, dass es der Übertragung der Adressen von teils handschriftlichen Widersprüchen möglicherweise zu Tippfehlern gekommen ist.

Lars Wienand