Berlin

Dashcams im Auto: Bundesdatenschutzbeauftragter lehnt Autokameras ab

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, hält die zunehmende Zahl an Videokameras in Autos für problematisch. „Als Passant werden Sie heutzutage von Videokameras vor einem Geschäft, einem Wohnhaus oder aus einem Auto heraus gefilmt, ohne dass Sie es mitbekommen“, sagte er im Gespräch mit der Rhein-Zeitung.

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Auch Entwicklungen wie „Google Glass“, ein hierzulande noch nicht erhältlicher Mini-Prisma-Bildschirm mitsamt Videokamera auf einem Brillengestell, betrachtet Schaar kritisch.

Bundesdatenschutzbeauftragter Peter Schaar
Bundesdatenschutzbeauftragter Peter Schaar
Foto: REGIERUNGonline/

Kameras schalten sich zur Fahrt automatisch ein

Mehr und mehr kommen in Deutschland sogenannte Dashcams auf den Markt: Das sind Kameras, mit denen Autofahrer den Verkehr während der Fahrt filmen. Die unter der Windschutzscheibe positionierten Kameras schalten sich zu Fahrtbeginn automatisch ein und zu Fahrtende wieder aus. Gespeichert werden die Fahrtvideos meist mitsamt GPS-Verortung und Uhrzeit auf einer Speicherkarte. „Dabei könnten Persönlichkeitsrechte von gefilmten Passanten oder anderen Autofahrern verletzt werden“, warnte Schaar.

Bei einer gewerblichen Nutzung der Autos müsste sogar auf die Videoüberwachung hingewiesen werden. „Aber dass jemand mit einem großen Schild 'Sie werden videografiert' auf dem Dach umher fährt, wird ja kaum jemand machen.“

„Individuelle Vorratsdatenspeicherung“, „Rückversicherungsmentalität“

Populär wurden diese Kameras zunächst in Russland, wo viele Autofahrer ihre Fahrten filmen, um sich gegen falsche Vorwürfe nach Unfällen zu schützen. Diese Form der „individuellen Vorratsdatenspeicherung“ sieht der Datenschutzbeauftragte sehr kritisch. Sie sei, so Schaar, Ausdruck einer Rückversicherungsmentalität, die kritisch hinterfragt werden sollte.

In Russland hatten zuletzt zahlreiche Autofahrer mit ihren Dashcams zufällig einen Kometen gefilmt und die Videos anschließend im Internet veröffentlicht. Im Handel sind diese Kameras bereits ab 100 Euro erhältlich. Manche dieser Geräte funktionieren auch bei Nachtsicht und nehmen zusätzlich Video und Ton vom Fahrzeuginnenraum auf.

Google Glass späht unauffällig die Umgebung des Trägers aus

Problematisch sind nach Schaars Worten auch Entwicklungen, die unter dem Stichwort „Lifelogging“ bekannt werden: Dabei nehmen manche Leute das Geschehen um sie herum mit einer kleinen Kamera am Revers auf. Wenn dabei beispielsweise ohne Wissen der Betroffenen ein vertrauliches Gespräch aufgezeichnet wird, könnte nach Schaars Worten sogar das Strafrecht greifen. Gleiches gilt in bestimmten Situationen für „Google Glass“: Dieses Kopfgestell enthält einen Miniaturcomputer und ist in der Lage, unauffällig die Umgebung des Trägers auszuspähen und in HD-Qualität zu filmen. „Die Frage ist, wie weit unser Rechtssystem auf solche Entwicklungen vorbereitet ist“, sagte Schar. Ein generelles Verbot fordert der Bundesdatenschutzbeauftragte nicht. „Entscheidend ist die Art der Nutzung“, erklärte Schaar.

Von unserem Digital-Chef Marcus Schwarze

[Update:] Die Schreibweise von Google Glass wurde korrigiert, siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Google_Glass.