Wer entscheidet über die Niederlassung von Ärzten?
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In Rheinland-Pfalz gibt es vier solcher regionaler Ausschüsse für die KV-Gebiete Koblenz, zu dem der Rhein-Hunsrück-Kreis gehört, Rheinhessen, Pfalz und Trier. Zudem gibt es einen eigenen Ausschuss für die Niederlassung von Psychotherapeuten. Jeder dieser Ausschüsse hat sechs Mitglieder, die je einen Stellvertreter haben. Drei der sechs auf vier Jahre gewählten Mitglieder werden von der Mitgliederversammlung der KV als Vertreter der Ärzte gestellt, die drei weiteren Mitglieder von den Krankenkassen. Aufsichtsbehörde der unabhängigen Zulassungsausschüsse ist das Gesundheitsministerium Rheinland-Pfalz. vb