So sind Schüler in Rheinland-Pfalz versichert

Alle Schüler in Rheinland-Pfalz sind über das Land bei der Unfallkasse mit Sitz in Andernach versichert. Geschieht auf dem Schulweg oder dem Pausenhof sowie bei Schulveranstaltungen ein Unfall, trägt die Unfallkasse die Kosten der Behandlung. Lehrkräfte unterliegen generell einer eingeschränkten Haftung.

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Haben sie ihre Aufsichtspflicht eingehalten, aber ein Schüler kommt trotzdem zu Schaden, haben sie zivilrechtlich nichts zu befürchten. Wenn sie den Unfall allerdings wissentlich herbeigeführt haben, erlischt die Einschränkung. In einer Verwaltungsvorschrift des Landes steht dazu: „Mitschüler und Aufsichtführende haften der oder dem Geschädigten gegenüber nur bei vorsätzlichem Verhalten. Der Unfallversicherungsträger kann bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten bei diesen Rückgriff nehmen.“ hoh