Bürgerbegehren und Bürgerentscheid

Die Bürger einer Gemeinde können über eine Angelegenheit der Gemeinde einen Bürgerentscheid beantragen. Das geschieht mit einem Bürgerbegehren, das schriftlich eingereicht und ausreichend Unterstützer-Unterschriften haben muss. Sind die Voraussetzungen erfüllt, entscheidet der Stadtrat über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens.

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Falls der Stadtrat die im Bürgerbegehren verlangte Maßnahme nicht beschließt, kommt es zum Bürgerentscheid. Dabei wird die gestellte Frage so entschieden, wie die Mehrheit abstimmt, sofern diese Mehrheit mindestens 15 Prozent der Stimmberechtigten beträgt.