Zum Umgang mit Symptomen in Kindergärten und Schulen: Im Zweifelsfall zum Arzt
In Rheinland-Pfalz gelten bereits seit Dezember 2022 folgende Empfehlungen für Eltern, Sorgeberechtigte und Personal:
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Infekte mit nur schwachen Symptomen
Kinder ohne Fieber mit nur leichten Symptomen und gutem Allgemeinzustand können die Gemeinschaftseinrichtung weiter besuchen. Zum Wohl des Kindes empfiehlt es sich im Einzelfall dennoch, dem Kind einen Tag Ruhe zur Erholung zu Hause zu ermöglichen.