Böse Überraschungen vermeiden
Zollaufschläge: Tipps für Bestellungen aus Drittstaaten
Zollbeamtin am Flughafen Leipzig im DHL Hub
Zollbeamtin am Flughafen Leipzig im DHL Hub
Hendrik Schmidt. DPA

An Weihnachten steigt die Zahl der Online-Bestellungen von Produkten aus Drittstaaten. Günstige Geschenke können so jedoch teuer werden, wenn Zollgebühren anfallen. Die Verbraucherzentrale gibt Tipps.

Frankfurt/Main (dpa/tmn) – Wer günstige Produkte aus einem EU-Drittland bestellt, muss damit rechnen, dass zusätzliche Gebühren anfallen. So kann das Weihnachtsgeschenk schnell teurer werden als gedacht. Die Verbraucherzentralen der Länder geben folgende Tipps:

  1. Versandkonditionen schon vor der Bestellung überprüfen: So weiß man im Voraus, welche Kosten auf einen zukommen.
  2. Nach Alternativen suchen: Gibt es das gleiche oder ein vergleichbares Produkt auch bei einem Onlineshop, der aus der EU versendet?
  3. Bedenken, dass bei teureren Produkten ab 150 Euro Zölle anfallen: Bei Kleidung sollte man mit einem Aufschlag von 12 Prozent rechnen, bei Monitoren sogar mit bis zu 14 Prozent mehr.
  4. Paketdienste kümmern sich gegen eine Pauschale um die Zollabwicklung. Wer sich die Kosten sparen möchte, kann seine Lieferung auch selbst verzollen – muss diese dann aber auch selbstständig beim Zollamt abholen.

© dpa-infocom, dpa:241217-930-320175/1

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