Berlin/Düsseldorf (dpa/tmn) – Rente, Wohngeld, Kindergeld: Wer Leistungen wie diese beantragt, muss häufig damit rechnen, dass die Bearbeitung des Antrags etwas dauert. Wird er schließlich bewilligt, kann es deshalb dazu kommen, dass die erste Auszahlung größer ausfällt – weil die Nachzahlungen aus den Vormonaten gleich mit überwiesen werden. Besonders aufmerksam sollten daher Schuldnerinnen und Schuldner sein, die solche Leistungen auf ihr Pfändungsschutzkonto erhalten. Denn werden die dort hinterlegten Freibeträge überschritten, können Gläubiger das Geld pfänden.
Damit das nicht passiert, sollten Betroffene frühzeitig aktiv werden – und sich solche Zahlungen mit Hilfe einer Bescheinigung freistellen lassen. Schuldnerinnen und Schuldner können sich dafür etwa an die jeweils zuständige Behörde werden. Hilfestellung können anerkannte Schuldnerberatungsstellen bieten.
Allerdings: In bestimmten Fällen müsse diese Bescheinigung ein Gericht ausstellen, sagt Silke Rey Romero von der Verbraucherzentrale NRW. Das sei insbesondere beim Wohngeld oder der Rente häufig der Fall.
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