Siegen

Gefahr, aber keine Panik in der Nähe von Kühlanlagen

Das Bild zeigt (von links) Dr. Lars Füchtjohann (GF HuK), Rainer Jung (BVMW), Diplom-Biologin Sylvia Eckhardt (HuK) und Dr. William Kwarteng  (GF HuK).
Das Bild zeigt (von links) Dr. Lars Füchtjohann (GF HuK), Rainer Jung (BVMW), Diplom-Biologin Sylvia Eckhardt (HuK) und Dr. William Kwarteng (GF HuK). Foto: Bundesverband mittelständische Wirtschaft e. V.

Die Veranstaltung des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft im Rahmen der Reihe „BVMW Meeting Mittelstand" beschäftigt sich mit der Gefahr durch im Wasser lebende Legionellen.

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„Legionellen, im Wasser lebende Bakterien, sind eine Gefahr für unsere Gesundheit“, so Rainer Jung, regionaler Geschäftsführer des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW) bei der zweiten Veranstaltung 2018 im Rahmen der Reihe „BVMW Meeting Mittelstand“. Deshalb verlangt der Gesetzgeber in seiner 42. Bundesimmissionsverordnung seit September 2017 regelmäßige Prüfungen an Kühltürmen und Luftwäschern. Die Märzveranstaltung fand bei der Firma HuK Umweltlabor in Hünsborn statt. Deren Geschäftsführer Dr. Lars Füchtjohann begrüßte die Unternehmer und stellte die Muttergesellschaft, die Siegener Horn-Gruppe, sowie die umfangreichen Aktivitäten des HuK Umweltlabors in Sachen Umweltschutz, Material und Hygiene vor. Bei der HuK arbeiten 60 Mitarbeiter als Dienstleister für die Wirtschaft.

Als Referentin ging die Diplom-Biologin Sylvia Eckhardt als Bereichsleiterin Mikrobiologie bei HuK zu dem Thema des Abends „Legionellen in Kühl- und Zusatzwässern – Achtung: Unternehmerhaftung!“ ins Detail. Sie ist verantwortlich für die Durchführung der mikrobiologischen und hygienischen Untersuchungen im Hause HuK.

Zunächst erklärte sie die gesetzlichen Grundlagen nach VDI und die Verordnung für Verdunstungsanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (BImSchV 42), welche diese ergänzt. Gültig sind beide für alle Unternehmen, die zur Prozess-Kühlung solche Anlagen nutzen. Die VDI-Vorschriften beinhalten relevante Kriterien für den Infektionsschutz, den Arbeitsschutz, die Biostoffverordnung und die Abwasserverordnung. Daraus ergeben sich für den Unternehmer die Pflicht zur Schulung der Mitarbeiter sowie die Führung eines Betriebstagebuchs.

Ferner sind baulich strenge Vorgaben gegeben. So müssen alle Anlagen-Komponenten gut zugänglich und vollständig entleerbar sein, über Luftfilter und Schutzgitter verfügen. Sie sind seit September 2017 regelmäßig zu überprüfen. Die mikrobiologischen Proben müssen von einem akkreditierten Labor in regelmäßigen Abständen untersucht werden – abhängig vom Grad der Belastungen mit Legionellen. Die Dokumentation hat in einem Betriebstagebuch zu erfolgen.

Sylvia Eckhardt zusammenfassend: „Die 42. BImSchV räumt den Betreibern von Bestandsanlagen eine Meldefrist bis August dieses Jahres ein. Diese sollte von den Firmen genutzt werden, um ihre Anlagen mit Hilfe von kompetenten Partnern in einen vernünftigen hygienischen Zustand zu versetzen“.

Das Meeting schloss ab mit einer Betriebsbesichtigung eines beeindruckenden Unternehmens und einem Get-together beim Imbiss.