Mülheim-Kärlich

Vorsorgevollmacht: Ausübung, Haftung und rechtliche Hintergründe

Foto: Veranstalter

Die Regionalen Betreuungsvereine informierten im Seniorenzentrum St. Peter in Mülheim-Kärlich.

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In jeder Hinsicht erhellend war die Informationsveranstaltung zum Thema Vorsorgevollmacht im Seniorenzentrum St. Peter in Mülheim-Kärlich, zu der die Betreuungsvereine SKF Koblenz, SKM Mayen und Caritasverband Andernach Mitte Juni eingeladen hatten. Angesprochen waren vor allem Bevollmächtigte, die durch eine Vorsorgevollmacht beauftragt sind, für ein hilfebedürftiges Familienmitglied, einen hilfebedürftigen Freund oder Bekannten und so weiter eine Vertretung in Rechtsgeschäften zu übernehmen.

Referent Jürgen Kanthak, Fachanwalt für Familienrecht und Sozialrecht aus Mayen, stellte die rechtlichen Hintergründe dar und zeigte auf, dass auch Bevollmächtigte in einigen Fällen eine betreuungsgerichtliche Genehmigung zu ihren Entscheidungen beantragen müssen. Auch der Inhalt einer Vollmacht muss mit Blick auf die Befugnisse, die vom Vollmachtgeber vergeben wurden, überprüft werden. Rechtsanwalt Kanthak riet, als Bevollmächtigter seine Arbeit zu dokumentieren, da man in dieser Funktion gegenüber dem Vollmachtgeber oder später dessen Erben zur Auskunft verpflichtet und bei Versäumnissen im Einzelfall auch haftbar gemacht werden kann.

Diese und viele andere Aspekte und Einzelfragen wurden vom Referenten fachkompetent aufgegriffen und den Teilnehmern vermittelt. Bei dem regen Austausch zeigten Einzelfragen, wie engagiert und einfühlsam die anwesenden Bevollmächtigten ihre Vollmacht ausführen. Auch wurden Situationen thematisiert, in denen Bevollmächtige an ihre Grenzen stoßen können.