Offene Gehaltszahlungen
Weiterer Sieg für Mbappé im Millionenstreit mit PSG
Weiterer Sieg für Mbappé im Millionenstreit mit PSG
Weiterer Sieg für Mbappé im Millionenstreit mit PSG
Matthieu Mirville. DPA

Kylian Mbappé war einer der Starspieler von PSG. Nach seinem Wechsel nach Madrid streiten beide um eine Millionensumme. Nach einer jüngsten Entscheidung kann der Stürmer auf das verlangte Geld hoffen.

Paris (dpa) – Der französische Erstliga-Club Paris Saint-Germain hat im Streit um ausstehende Millionen-Gehälter für seinen Ex-Stürmer Kylian Mbappé Medienberichten zufolge eine Niederlage kassiert. Einen Einspruch von PSG gegen eine Entscheidung des französischen Liga-Verbands (FFF) zugunsten von Mbappé habe der Verband abgewiesen, weil dieser einen Tag zu spät eingegangen sei, berichteten der Sender Radio France sowie die Nachrichtenagentur AFP unter Verweis auf mit der Angelegenheit vertraute Quellen.

Mbappé fordert von seinem früheren Club 55 Millionen Euro an ausstehenden Gehältern und Boni. Zweimal bereits hatte der Ligaverband festgestellt, dass PSG seinem ehemaligen Stürmer Gehaltsbestandteile zu Unrecht nicht ausgezahlt habe, die in einer Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag festgehalten waren. Bei der geforderten Millionensumme ging es um die noch ausstehenden Monatsgehälter für April, Mai und Juni, das letzte Drittel einer Bonuszahlung für Mbappés einstige Vertragsverlängerung sowie einen «ethischen Bonus» für die letzten Vertragsmonate.

Rechtsstreit kann noch weitergehen

PSG hatte sich auf eine mündliche Vereinbarung berufen, weshalb der Club meinte, die Summe nicht zahlen zu müssen. Mbappé wiederum sah die mündliche Vereinbarung als nicht erfüllt an, weil seine Spielzeit nach seiner Wechselankündigung nach Madrid drastisch reduziert worden sei. Der Weltmeister von 2018 war im Sommer nach sieben Jahren im PSG-Dress ablösefrei zu Champions-League-Sieger Real Madrid gewechselt.

Der Streit könnte nun noch vor ein Arbeitsgericht oder das Verwaltungsgericht kommen und der Pariser Verein laut Radio France auch noch Rechtsmittel vor dem Nationalen Olympischen oder Sportlichen Komitee Frankreichs einlegen.

© dpa-infocom, dpa:241122-930-296519/1