Gegen den Deutschen lag ein Europäischer Haftbefehl (Nationaler Haftbefehl AG Koblenz) wegen mehrerer Straftaten (u. a. Computerbetrug, Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) vor. Nach richterlicher Vorführung mit dem Beschluss des Vollzugs der Untersuchungshaft wurde er in eine nah gelegene JVA eingeliefert.
Kurz darauf erfolgte die Auslieferung des Portugiesen, ebenfalls wegen eines europäischen Haftbefehls. Dem bis dato in der JVA Trier einsitzende Mann wird illegaler Handel mit Betäubungsmitteln und psychotropischen Substanzen sowie Geldwäsche vorgeworfen.
Die Übergabe erfolgte in beiden Fällen am Grenzübergang Wasserbilligerbrück.
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Wechselseitige Auslieferung am Grenzübergang Wasserbilligerbrück

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