Belastete Raumluft
Was tun, wenn man Schadstoffe in der Wohnung vermutet?
Mann mit Kopfschmerzen
Mann mit Kopfschmerzen
Christin Klose. DPA

Wir verbringen einen Großteil unserer Zeit in Innenräumen. Doch Schadstoffe in Bodenbelägen, Möbeln und Co. können die Luft dort belasten. Wie man einem solchen Verdacht nachgehen kann.

Düsseldorf (dpa/tmn) – Ob einen nun der unangenehme Geruch darauf bringt oder sogar gesundheitliche Beschwerden: Wer schädliche Stoffe in der eigenen Wohnung vermutet, etwa in Bodenbelägen, Klebern, Lacken, Holzwerkstoffen und Co., will in der Regel Klarheit haben.

Doch nicht immer muss man direkt eine teure Schadstoffmessung in der Wohnung vornehmen lassen. Darauf weist die Verbraucherzentrale NRW auf ihrer Webseite hin. Welche Schritte Sie zunächst gehen können:

1. Mögliches Schadstoffproblem eingrenzen

Hilfreich kann es laut den Verbraucherschützern sein, sich zunächst zu fragen, seit wann man eigentlich den Verdacht hat, dass Schadstoffe in der Wohnung sind.

Gab es etwa zur gleichen Zeit Veränderungen wie einen Umzug oder Renovierungsarbeiten? Haben Sie neue Möbel, Teppiche oder Putzmittel angeschafft? Oder hatten Sie einen Wasserschaden? Die Antworten darauf können Hinweise geben, wo etwa die Ursache für einen unangenehmen Geruch liegen könnte.

2. Medizinischer Rat gefragt

Falls Sie gesundheitliche Beschwerden haben, sollten Sie sich außerdem fragen, wann und wo diese auftreten. Geht es Ihnen besser, wenn Sie nicht in der Wohnung sind, sondern auf der Arbeit oder im Urlaub?

Wer unter Kopfschmerzen, Augen- und Schleimhautreizungen oder Konzentrationsstörungen leidet, sollte außerdem seine Ärztin oder seinen Arzt aufsuchen. Zwar sind die genannten Beschwerden typische Krankheitsanzeichen für Schadstoffe in der Raumluft, es kommen den Verbraucherschützern zufolge dafür aber auch viele andere Ursachen infrage. Diese können dann abgeklärt werden.

Für Ihre Gesundheitsbeschwerden kann keine Ursache gefunden werden? Dann können Sie sich auch an eine umweltmedizinische Beratungsstelle wenden. Eine entsprechende Liste finden Sie auf der Webseite des Umweltbundesamtes.

3. Alte Farbdosen und Co. in den Blick nehmen

Werfen Sie einen Blick in Ihren Keller, die Garage oder andere Lagerräume, in denen Sie für gewöhnlich alte Dosen, Farben und Co. aufbewahren. Manchmal gibt ein halbleerer Eimer dort Aufschluss über im Haus verwendete Produkte – und mögliche damit verbundene Schadstoffe. Schließlich erinnert man sich nicht zwangsläufig an jedes Holzschutzmittel oder jeden Parkettkleber, den man vor Jahren mal benutzt hat.

4. Verdächtige Materialien meiden

Sie haben bestimmte Möbelstücke oder Reinigungsmittel in Verdacht? Dann kann es sinnvoll sein, diese, wenn möglich, vorübergehend aus der Wohnung zu entfernen. Verschwinden der Geruch oder die Beschwerden nun, dürften Sie die Ursache gefunden haben – und können sie loswerden.

Wer größere Möbelstücke nicht einfach wegräumen kann oder etwa fest verlegte Bodenbeläge als Übeltäter vermutet, sollte den betroffenen Raum eine Weile meiden. Schlafen Sie dafür beispielsweise eine Woche in einem anderen Zimmer. Werden Ihre Beschwerden dann besser, haben Sie den Verbraucherschützern zufolge einen ersten Hinweis auf die Ursache.

Übrigens: In Apotheken und im Internet werden Tests angeboten, mit denen Sie selbst einzelne Schadstoffe in der Luft nachweisen können. Dazu müssen Sie jedoch wissen, nach welchen Schadstoffen Sie eigentlich suchen wollen. Und: Oft bleibt der Verbraucherzentrale NRW zufolge unklar, aus welchem Material die gemessene Substanz stammen könnte.

Sie kommen allein nicht weiter? Dann kann eine Schadstoffanalyse durch ein professionelles Messinstitut infrage kommen, das anhand des Baujahres, der verwendeten Materialien und der Bauweise des Hauses oft auch Rückschlüsse auf den Ursprung von Schadstoffen ziehen kann. Laut den Verbraucherschützern muss man allerdings mit drei- bis vierstelligen Analysekosten rechnen.

Übrigens: Richtwerte für Schadstoffe in der Innenraumluft, die der Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR) festgelegt hat, können Sie auf der Webseite des Umweltbundesamtes abrufen.

© dpa-infocom, dpa:241118-930-292221/1

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