Fragen aus dem Arbeitsrecht
Wann rechtfertigen Regelschmerzen eine Krankmeldung?
Eine Frau hält sich eine Wärmflasche an den Unterbauch
Eine Frau hält sich eine Wärmflasche an den Unterbauch
Annette Riedl. DPA

Sich einmal im Monat krankmelden, weil die Regelblutung einsetzt. Davor haben viele Frauen Hemmungen. Unter Umständen ist dies aber möglich. Was rechtlich gilt.

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Köln (dpa/tmn) – Viele Frauen leiden während ihrer Periode. Unter Umständen können sie sich dann krankmelden.

«Bei Menstruationsbeschwerden, die Krankheitswert aufweisen, kann eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erstellt werden», erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Wer also starke Schmerzen verspürt und sich nicht in der Lage fühlt, sich auf die Arbeit zu konzentrieren, kann sich beim Arzt eine Krankschreibung holen.

Arbeitgeber muss Grund nicht erfahren

Wie bei allen anderen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auch steht die Diagnose der Ärzte weder auf dem (überwiegend abgelösten) Zettel, noch auf der elektronischen Bescheinigung (eAU). Das Attest hat außerdem eine hohe Beweiskraft. Deshalb gibt es grundsätzlich auch keine Pflicht, den Grund für die Krankmeldung zu erklären.

Zur Person: Nathalie Oberthür ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).

© dpa-infocom, dpa:260111-930-530422/1

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