Berlin (dpa/tmn). Was die Lichter der Ampel bedeuten, sollte allen klar sein. Doch in manchen Fällen ist das nicht so einfach. Wann muss ich mit Bußgeld rechnen? Warum kann ich manchmal über Rot fahren? Und was mache ich eigentlich, wenn die Ampel ausfällt? Der Auto Club Europa (ACE) klärt auf.
Bei Grün und Gelb gilt Vorsicht
Wenn die Ampel Grün zeigt, kann nicht immer einfach losfahren. Man muss die Augen offen halten: Es gilt die allgemeine Sorgfaltspflicht. Das heißt: Man muss man trotzdem stehen bleiben, wenn Fußgänger noch die Straße überqueren. Oder wenn man auf eine Kreuzung mit stockendem Verkehr fährt und somit ein Hindernis darstellen könnte. Hält man den Verkehr grundlos auf, droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von 35 Euro.
Zeigt die Ampel Gelb, muss man in der Regel auch anhalten. Nur wenn das Abbremsen nicht sicher möglich ist, darf man weiter fahren. Wird man erwischt, erwartet einen ein Bußgeld von 10 Euro.
Bei Rot über die Ampel
Das Überfahren einer roten Ampel wird auf zwei Arten geahndet. Wenn man maximal eine Sekunde nach dem Rotwerden der Ampel weiterfährt, ist das ein einfacher Rotlichtverstoß. Dann drohen eine Strafe von mindestens 90 Euro und ein Punkt in Flensburg.
Von einem qualifizierten Verstoß ist die Rede, wenn das mehr als eine Sekunde danach passiert. In dem Fall erwarten einen mindestens 200 Euro Geldstrafe, zwei Punkte in Flensburg und sogar ein Fahrverbot von einem Monat. Wenn man andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, kann der Geldbetrag noch höher ausfallen.
Nur in Notfällen darf man über Rot fahren, um etwa Platz für durchfahrende Einsatzfahrzeuge zu machen, solange man dadurch nicht den Verkehr blockiert.
Auch Radfahrer und Fußgänger müssen aufpassen
Bei Fahrrädern sieht es ähnlich aus, erklärt der ACE. Egal, ob die normale oder die Radfahrerampel bei Rot überfahren wurde: Die Verstöße werden gleich gewertet. Bei einem einfachen Verstoß fallen hier jedoch nur 60 Euro an, bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß 100 Euro. Wieder einmal gilt: Bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer steigt die Geldstrafe.
Fußgänger müssen auch aufpassen. Wer bei einer roten Ampel die Straße überquert, muss 5 Euro zahlen, wenn er oder sie dabei erwischt wird. Wenn daraus ein Unfall resultiert, sogar 10 Euro. Wechselt man im direkten Umfeld der Ampel die Straße, kann das auch als Verstoß gewertet werden.
Wann die Ampel mal nicht gilt
Eine Ausnahme für Autofahrer sind Grünpfeilschilder. Während normalerweise Lichtzeichen – wie etwa Ampeln – gegenüber Verkehrszeichen Vorrang haben, gilt das hier nicht. Hängt eines dieser Schilder an der Ampel, dürfen Autofahrer auch bei Rot abbiegen. Trotzdem muss man kurz anhalten und sicherstellen, dass man gefahrlos weiterfahren kann – also wie bei einem Stoppschild. Stoppt man nicht, drohen 70 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Der ACE weist darauf hin, dass bei einem grünen Lichtpfeil jedoch nicht angehalten werden muss.
Wenn die Ampel ausfällt, hilft meist die Verkehrspolizei vor Ort. Die Polizistinnen und Polizisten geben Handzeichen, um die Ampel zu ersetzen. Sieht man sie von hinten oder vorn, mit beiden Armen seitlich ausgestreckt, bedeutet das Rot. Daher gibt es den Merkspruch: «Siehst du Brust und Rücken, musst du auf die Bremse drücken.»
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