Trier
Verhaltenshinweise anl. der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen
Symbolbild
Arne Dedert/dpa. Arne Dedert/dpa

Zum Schutz der inneren Sicherheit und zur Reduzierung der irregulären Migration wurden ab 16. September 2024 an allen deutschen Landgrenzen vorübergehende Binnengrenzkontrollen eingeführt.

Aktualisiert am 09. Dezember 2024 04:15 Uhr



Dies betrifft im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion Trier die Grenzen zu den Nachbarländern Luxemburg und Belgien. Zu Luxemburg findet eine stationäre Kontrolle auf der BAB 64, Dicke Buche statt; zu Belgien auf der BAB 60, Grenzübergang Steinebrück. Zusätzlich wird im 30-Km-Grenzbereich mobil gefahndet, bzw. an anderen Grenzübergängen temporär stationär kontrolliert.

Jeder Verkehrsteilnehmende kann dabei mithelfen, mögliche Auswirkungen auf den Grenzverkehr, hier insbesondere Verkehrsbeeinträchtigungen, so gering wie möglich zu halten:

– Achten Sie auf richtiges Verhalten im Reißverschlussverkehr
– Lassen Sie keine großen Lücken beim Anfahren
– Achten Sie frühzeitig auf Zeichen und Weisungen der
Einsatzkräfte
– Halten Sie ein Personaldokument (Bundespersonalausweis,
Reisepass) bereit

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Trier
Stefan Döhn
- Pressesprecher -
Telefon: 0651 – 43678-1009
Mobil: 0176 – 78103841
E-Mail: bpoli.trier.presse@polizei.bund.de
E-Mail: stefan.doehn@polizei.bund.de
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