Umsturzpläne
Urteil in Terror-Prozess: Mann zu Haftstrafe verurteilt
OLG Frankfurt am Main
OLG Frankfurt am Main
Arne Dedert. DPA

Seit über einem Jahr sitzt ein Mann aus dem Odenwald in Untersuchungshaft, er soll in Pläne zur Entführung von Gesundheitsminister Lauterbach verwickelt gewesen sein. Nun ist das Urteil gefallen.

Aktualisiert am 25. November 2024 15:50 Uhr

Frankfurt/Main (dpa) - Ein früheres Mitglied einer mutmaßlichen Terrorgruppe, die Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) entführen wollte, ist zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt worden. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt sah es als erwiesen an, dass der Mann sich an der Vorbereitung von Hochverrat beteiligte und Mitglied in einer terroristischen Vereinigung war. Die sogenannte «Kaiserreichsgruppe» habe mit brachialer Gewalt die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung geplant, sagte der Vorsitzende Richter des Staatsschutzsenats in seiner Urteilsbegründung. 

Für ihren Putsch soll die Gruppe einen Drei-Stufen-Plan entworfen haben: Zunächst sollte bundesweit mit Sprengstoffanschlägen die Stromversorgung zerstört, dann der Bundesgesundheitsminister während einer Talkshow mit Waffengewalt entführt werden. Hierbei habe die Gruppe in Kauf genommen, dessen Personenschützer zu töten. Schließlich sollte ein Regierungssystem nach dem Vorbild der Verfassung des Deutschen Reiches von 1871 eingeführt werden. Gegen fünf weitere mutmaßliche Mitglieder der Gruppe läuft bereits seit dem vergangenen Jahr ein Prozess am Oberlandgericht Koblenz.

Verloren im Internet

Die Sicherheitsbehörden überwachten die Gruppe unter anderem mit verdeckten Ermittlern seit dem Herbst 2021. Zu diesem Zeitpunkt gehörte der nun verurteilte Mann noch nicht der Vereinigung an. Der heute 62-Jährige hatte lange ein bürgerliches Leben in einer kleinen Gemeinde im Odenwald geführt. Doch er geriet in finanzielle Probleme, die sich mit Beginn der Corona-Pandemie verschärften. In dieser Zeit «verlor er sich in den Wirren des Internets», beschrieb es der Richter. Die Verfassung der Bundesrepublik habe der Mann nicht als legitim angesehen, er entwickelte demnach ein Interesse an allerlei absurden Verschwörungstheorien. 

Schließlich stieß er auf eine Corona-Selbsthilfegruppe in Baden-Württemberg, dort kam es im Dezember 2021 zu einem laut Richter «verhängnisvollen Treffen». Der Angeklagte lernte ein führendes Mitglied der «Kaiserreichsgruppe» kennen, zügig entwickelte sich laut Vorsitzendem ein intensives Verhältnis zwischen den beiden Männern. Der 62-Jährige erfuhr demnach von den Umsturzplänen, er erklärte sich unter anderem bereit, an dem Stromausfall mitzuwirken und für die Zwischenlagerung der für den Putsch benötigten Waffen seine Garage zur Verfügung zu stellen. 

Parallel-Prozess in Koblenz

Ein verdeckter Ermittler bot der Gruppe zum Schein an, die Waffen zu besorgen. Bei der geplanten Übergabe im April 2022 auf einem Parkplatz in Neustadt an der Weinstraße wurden mehrere Gruppenmitglieder festgenommen. Beim Staatsschutzsenat des OLG Koblenz läuft seit Mai 2023 der Prozess gegen fünf mutmaßliche Rädelsführer und Mitglieder der Vereinigung, darunter der damalige Bekannte des nun verurteilten Südhessen.

Der 62-Jährige sitzt seit Herbst 2023 in Untersuchungshaft, er war von Anfang an geständig gewesen und hatte Reue bekundet. Der Urteilsbegründung hörte er aufmerksam zu. In Haft bleibt der Mann weiterhin, das Urteil ist bereits rechtskräftig. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten gefordert, die Rechtsanwältin eine Strafe unter drei Jahren.

© dpa-infocom, dpa:241125-930-298428/3

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