Stammtischparole 5: Die wollen gar nicht arbeiten!

Das Problem ist: Asylbewerber dürfen erst einmal eine ganze Weile nicht arbeiten. Bis vor Kurzem war es Asylbewerbern neun Monate lang überhaupt nicht erlaubt, eine Arbeit auszuüben.

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Dieses absolute Beschäftigungsverbot wurde nun zwar auf drei Monate verkürzt. Nach Ablauf dieser Frist bleibt aber eine weitere große Hürde für die Menschen: die sogenannte Vorrangprüfung.

Dabei wird geprüft, ob sich nicht auch ein geeigneter Bewerber mit deutschem Pass oder einem Pass aus einem anderen EU-Staat für die Stelle findet.

Diese Prüfung fällt seit der Gesetzesnovelle nun nach 15 Monaten weg. Zuvor durften die Menschen erst nach vier Jahren im gesamten Bundesgebiet einen Job suchen.