Mannheim (dpa) – Der Täter hinter der Todesfahrt von Mannheim war bei der Polizei kein unbeschriebenes Blatt. Es gebe ein paar Vorstrafen, die lange zurücklägen, sagte Staatsanwalt Romeo Schüssler in Mannheim. Dabei gehe es um eine Körperverletzung, für die er eine kurze Freiheitsstrafe verbüßt habe vor über zehn Jahren, außerdem ein Fall von Trunkenheit im Verkehr.
Bei der letzten Tat handle es sich um ein Delikt im Bereich von Hate Speech aus dem Jahr 2018. Er habe einen entsprechenden Kommentar auf Facebook abgesetzt und sei deshalb zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
Bei der Todesfahrt in der Mannheimer Innenstadt wurden zwei Menschen getötet, mehrere schwer verletzt.
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