Plus
Mainz
Mainz - Bei einem Strafbefehl bis einschließlich 90 Tagessätzen ist häufig davon die Rede, der Betreffende sei damit "nicht vorbestraft". Was aber bedeutet das? Professor Volker Erb, Lehrstuhlinhaber für Straf- und Strafprozessrecht an der Mainzer Universität, erläutert die feinen Unterschiede: In einem polizeilichen Führungszeugnis, wie es zum Beispiel Arbeitgeber von ...
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Wählen Sie hier Ihren Zugang
Registrieren Sie sich hier
Tragen sie Ihre E-Mail-Adresse ein, um sich auf Rhein-Zeitung.de zu registrieren.
Wählen Sie hier Ihre bevorzugte zukünftige Zahlweise.
Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden
Vielen Dank
Sie haben sich auf Rhein-Zeitung.de registriert und können jetzt Ihre Bestellung abschließen.
Anzeige
Meistgelesene Artikel
Copyright © Rhein-Zeitung, 2010. Texte und Fotos von Rhein-Zeitung.de sind urheberrechtlich geschützt.