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Mainz

Zum Wörtchen „vorbestraft“

Bei einem Strafbefehl bis einschließlich 90 Tagessätzen ist häufig davon die Rede, der Betreffende sei damit „nicht vorbestraft“. Was aber bedeutet das?

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Mainz - Bei einem Strafbefehl bis einschließlich 90 Tagessätzen ist häufig davon die Rede, der Betreffende sei damit "nicht vorbestraft". Was aber bedeutet das? Professor Volker Erb, Lehrstuhlinhaber für Straf- und Strafprozessrecht an der Mainzer Universität, erläutert die feinen Unterschiede: In einem polizeilichen Führungszeugnis, wie es zum Beispiel Arbeitgeber von ...