In Deutschland vertritt der Dachverband Geistiges Heilen (DGH) mit Sitz in Baden-Baden die Interessen von Geistheilern. Der Verein wurde 1995 gegründet.
4300 Mitglieder sind im Verband organisiert – und damit als „Heiler“ anerkannt. Den Zugang regelt eine Prüfungsordnung, die einen nicht näher definierten Ausbildungsnachweis sowie eine schriftliche Prüfung voraussetzt. In ihr werden Grundkenntnisse abgefragt, etwa Definitionen von Begriffen wie „Aura“. Zur Rechtsgrundlage zählt, dass kein Heiler ein Heilversprechen geben darf. Ein klares Anforderungs-/Ausbildungsprofil gibt es für die Geistheiler nicht. 650 geben an, schamanisch zu arbeiten. Der überwiegende Rest praktiziert in Sparten wie Gebetsheilung, Geistchirurgie, Handauflegen oder auch Matrixheilung.