Wer hat bei Bauten des Bundes was zu sagen?

Führt der Bund im Land Rheinland-Pfalz ein Bauvorhaben durch, etwa das neue Konferenz- und Kantinengebäude des AKNZ, kann er das nur unter Einschaltung des Amtes für Bundesbau in Mainz (ABB) als obere Landesbehörde. Dem ABB obliegt die Leitung und Erledigung der Bauherrenaufgaben des Bundes im Land. So ist zum Beispiel in einem anderen Fall auch der Landesbetrieb Mobilität (LBM) für den Bau der B 266 (neu) in Bad Neuenahr als Bundesstraße federführend.

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Das ABB-RLP ist fachlich den zuständigen Bundesministerien nachgeordnet. Die Dienstaufsicht hat das Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz.