Was regelt das Anerkennungsgesetz für ausländische Berufsabschlüsse?

Es gibt in Deutschland zulassungsfreie Berufe – aber auch viele reglementierte, bei denen eine qualifizierte Ausbildung und eine Prüfung durch die Kammer oder ein staatliches Prüfungsamt verlangt werden. Dabei ist zu unterscheiden zwischen bundesrechtlich geregelten Berufen (alle 350 Ausbildungsberufe, Handwerksmeister, Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Hebammen, Fahrlehrer) und den landesgesetzlich geregelten Berufen (Erzieher, Lehrer, Architekt, Ingenieur).

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Das vor einem Jahr verabschiedete Gesetz gilt nur für Berufe im Regelungsbereich des Bundes. Die Länder müssen für ihre Berufe eigene Gesetze erlassen. Hamburg, das Saarland, Niedersachsen, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern haben bereits ein Landesgesetz. In Bayern und Nordrhein-Westfalen werden Entwürfe im Landtag beraten. Aus Rheinland-Pfalz, Sachsen- Anhalt und Schleswig-Holstein liegen den Angaben zufolge Regierungsentwürfe vor.

Bei fast allen Ausbildungsberufen im Handwerk, Industrie und Handel prüfen die Kammern die Gleichwertigkeit. Für Industrie, Handel und Versicherungen gibt es eine Zentralstelle in Nürnberg (IHK Fosa). Je nach Fall schwanken die Gebühren zwischen 100 und 600 Euro. Bei Fosa kostet ein Verfahren im Schnitt 420 Euro. Interessierte aus dem Inund Ausland können sich auf dem Anerkennungsportal des Bundesbildungsministeriums und des Bundesinstituts für Berufsbildung informieren.

Auf www.anerkennung-indeutschland.de sind die richtigen Anlaufstellen für den jeweiligen Beruf genannt. Dort werden auch weitere rechtliche Fragen zum Arbeiten in Deutschland geklärt.